„Frauen brauchen nicht den Satz: Du schaffst das nicht. Sie brauchen eine feinfühlige Begleitung, damit sie ihre großen Potentiale entfalten können.“ Mit diesen Worten gab die Hebamme Sarah Göbel auf der Eröffnungskundgebung des diesjährigen Marsches für das Leben einen Einblick in die Lage von Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt. Die meisten Frauen würden selbstbestimmt gern ihr Kind bekommen, aber von außen massiv unter Druck gesetzt. Auch nach einer Abtreibung müsse man den Frauen unbedingt weiter zur Seite stehen. Über die gesellschaftspolitische Perspektive dieser Dramatik sprach Sylvia Pantel, Geschäftsführerin der Stiftung für Familienwerte und ehemalige Bundestagsabgeordnete. Sie kommentierte die vorher eingespielten Zitate von Politikern der Regierungskoalition und einer Vertreterin der Jusos, die Abtreibung als Gesundheitsversorgung etablieren wollen und das Menschsein des Kindes vor der Geburt leugnen.

Ein weiteres wichtiges Thema in einem Interview mit dem Mediziner Prof. Dr. Paul Cullen war die Gewissensfreiheit von Menschen, die in medizinischen Bereichen tätig sind. In Schweden dürfen Hebammen nur arbeiten, wenn sie Abtreibungen vornehmen, wogegen in Kanada zum ersten Mal eine Krankenschwester vor Gericht Recht bekam, die sich aus Gewissensgründen einer Impfung verweigerte, weil viele Impfstoffe mit Zelllinien abgetriebener Kinder hergestellt werden. Hubert Hüppe, Bundestagsabgeordneter und früherer Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, verwies auf viele weitere Bedrohungen von Menschen vor wie nach der Geburt, unter anderem durch selektierende Formen der Pränataldiagnostik und die Legalisierung des assistierten Suizids. „Das Recht auf Leben ist das wichtigste Grundrecht. Wenn man das nicht hat, ist man nicht mehr.“

Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, nannte in ihrer Begrüßung auch positive Beispiele für die Wahrung der Menschenrechte, so in den USA, wo man nach 51 Jahren mit über 63 Millionen abgetriebenen Kindern – davon ein Drittel afroamerikanisch, bei einem Bevölkerungsanteil von etwa 16 % – dazu übergehe, gerade den offenbar auch hier besonders diskriminierten afroamerikanischen Frauen Hilfe und Unterstützung statt Abtreibung anzubieten. In Ungarn, so Linder, kommen die Gynäkologen ihrer medizinischen Sorgfaltspflicht nach, wenn sie eine erste Untersuchung vornehmen und das Untersuchungsergebnis den Frauen zeigen würden. „Es gehört zur vollständigen Aufklärung von schwangeren Frauen“, so die BVL-Vorsitzende.

Die Kundgebung beim Marsch für das Leben, moderiert von Linder sowie den BVL-Vorstandsmitgliedern Hartmut Steeb und Cornelia Kaminski, ging unter musikalischer Begleitung der Band Gnadensohn mit der US-Amerikanerin Terrisa Bukovinac weiter, die als erklärte Atheistin vehement für das Lebensrecht eintritt. Sie betonte die Notwendigkeit einer sozialen Gerechtigkeit und den unbedingten Einsatz aller dafür. Keinesfalls dürfe man dabei die Menschen in Not alleinlassen. Den Abschluss bildete die Jugend für das Leben mit einem Bericht vom Pro Life Congress und einem Flashmob-Tanz, der die Teilnehmer auf die anschließende Demonstration durch die Stadt einstimmte.

Der Marsch für das Leben startet jedes Jahr mit einer großen Kundgebung. Die Bühnengäste kommen aus Wissenschaft, Politik, Kunst, Gesellschaft und Kirche. Sie sind beruflich oder ehrenamtlich besonders im Lebensrecht engagiert oder berichten über ihre persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen. Die Teilnehmer reisen aus ganz Deutschland und Europa an, um in Berlin ein Zeichen für mehr Lebensschutz zu setzen und für eine humane Zukunft einzutreten. Wie jedes Jahr verlief die Veranstaltung seitens der Teilnehmer friedlich und fröhlich. Der ökumenische Gottesdienst im Anschluss an den Marsch für das Leben wurde vom Vikarbischof der griechisch-orthodoxen Metropolie von Deutschland, Emmanuel Sfiatkos, und Weihbischof Thomas Maria Renz aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart geleitet.

Der Bundesverband Lebensrecht setzt sich mit seinen 16 Mitgliedsvereinen mit über 25.000 Mitgliedern für umfassende Menschenwürde und die damit verbundenen Grundrechte von der Zeugung bis zum Tod ein, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand.

Nächste Veranstaltung: Kongress Leben.Würde, Schönblick/Schwäbisch-Gmünd, 21.–23.10.2022

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