- Jutta Rüdlin rückt aus dem Beirat in den Vorstand nach und übernimmt den Bereich Finanzen
- Dr. Marc d’Avoine ist neuer Sprecher des Beirats
- Nora Sickeler, LL.M. neu im Beirat des Berufsverbandes
Nach dem viel zu frühen Tod der ehemaligen VID-Vorständin Bettina Schmudde haben Vorstand und Beirat des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) ein Ersatzmitglied für den Vorstand gewählt. Die bisherige Beiratsvorsitzende, Insolvenzverwalterin und Rechtsanwältin Jutta Rüdlin (Melsungen), wurde einstimmig gewählt, rückt aus dem Beirat in den Vorstand nach und übernimmt den Bereich Finanzen im Berufsverband.
Die Aufgabe des Beiratssprechers übernimmt zukünftig Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine (Ratingen), der seit 2018 aktives Beiratsmitglied ist und durch den Beirat zum neuen Sprecher gewählt wurde. Die offene Position im Beirat übernimmt Insolvenzverwalterin und Rechtsanwältin Frau Nora Sickeler, LL.M (Stuttgart), die seit April 2021 Mitglied im VID ist und in den VID-Ausschüssen „Sanierung, Insolvenzplan und Eigenverwaltung“/“Internationales“ mitwirkt.
„Wir vermissen Bettina Schmudde in der täglichen Verbandsarbeit, aber auch bei unserem persönlichen Austausch sehr“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Gleichzeitig freue ich mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Jutta Rüdlin und Marc d’Avoine – nunmehr in neuer Funktion – und Nora Sickeler. Alle drei haben schon in der Vergangenheit ihre Kompetenz in die Arbeit unseres Berufsverbandes aktiv eingebracht", so Niering weiter.
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.
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