„Die Branche steht vor der Herausforderung, der Abwanderung von Fachkräften aktiv entgegenzuwirken, sowie neue Arbeitskräfte zu gewinnen“, fasst das Schreiben die aktuelle Personalsituation zusammen. Ausländisches Personal könnte jedoch zu einer Entlastung beitragen. „Die Unterstützung der Politik gilt dabei als ausschlaggebend, um effektiv Maßnahmen auf den Weg zu bringen, dieses Potenzial schnellstmöglich zu nutzen“, heißt es in der ATV-Stellungnahme weiter.
Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt beschreibt konkrete Maßnahmen, wie dem Fachkräftemangel politisch entgegengewirkt werden kann. Hierzu zählt eine drastische Vereinfachung des Visaprozesses. „Es bedarf einer Modernisierung des Einwanderungsprozesses mit weitgehendem Bürokratieabbau“, bekräftigt das Bündnis. Arbeitsgenehmigungen müssen schneller und einfacher vergeben werden können. Mit einer zentralen Steuerung wäre zudem eine bessere Koordination möglich.
Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt regt zudem an, das Konzept der Blue Card, das nach derzeitigem Stand lediglich für akademische Fachkräfte zum Tragen kommt, auf andere Ausbildungswege und Positionen auszudehnen. Dabei wäre Voraussetzung, dass auch im Ausland absolvierte Ausbildungen anerkannt werden. Grundlegende Arbeiten in der Touristik könnten auch von Personal ohne Vorqualifikation durch eine kurze Anlernphase durchgeführt werden. Zudem sollten deutsche Sprach- und Integrationskurse keine Voraussetzung für ausländische Arbeitskräfte darstellen. „Der Tourismus stellt einen international agierenden Wirtschaftszweig dar, und in vielen Unternehmen ist die Fachsprache nicht Deutsch, sondern Englisch“, betont das ATV in seiner Stellungnahme an die Politik.
Eine weitere Anregung des Bündnisses: Die Wohnraumüberlassung müsse wie in anderen europäischen Ländern steuerfrei sein. „Der jetzige Umstand, dass er als Sachbezug versteuert werden muss, trägt negativ dazu bei, dass sich ausländische Arbeitnehmer für Jobs bei deutschen Tourismuseinrichtungen entscheiden“, zeigt sich der Verbund überzeugt.
Auch zur Westbalkanregelung bezieht das Bündnis Stellung und regt an, neue Länder darin aufzunehmen. Zudem erscheine die Obergrenze für erstmalige Antragstellungen von 25.000 pro Kalenderjahr in Anbetracht des branchenübergreifenden Fachkräftemangels als zu gering. „Ebenso bedarf es einer erneuten Verlängerung dieser Regelung über das Jahr 2023 hinaus, da der Personalmangel bis dahin nicht beseitigt, sondern ein anhaltendes Problem darstellen wird“, so die ATV-Meinung.
Dem Zusammenschluss bereitet zudem der Entwurf vom 3. August 2022 für das Infektionsschutzgesetz Sorge. „Die Tourismusbranche ist darin erneut in großer Bandbreite von starken Regulierungen betroffen“, warnt das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt. Und zeigt sich überzeugt, dass sich Arbeitnehmer mit Inkrafttreten der darin beschriebenen Beschränkungen und Untersagungen dann endgültig aus der Touristik verabschieden würden.
Über das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt:
Im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) haben sich 28 touristische Branchenverbände zusammengeschlossen und vertreten mehr als zehntausend Unternehmen, die für über eine Million Arbeitsplätze verantwortlich sind. Das Aktionsbündnis vereinigt einen umfassenden Querschnitt der deutschen Tourismuslandschaft. Die gemeinsame Zielsetzung ist es, die vielfältige Tourismuslandschaft zu erhalten. Das Aktionsbündnis tritt gemeinsam und mit einer Stimme gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf und bündelt die Interessen der Branche. Nähere Informationen finden sich unter www.tourismusvielfalt.de
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