Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die beispiellose Krise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ausgelöst durch den Machtmissbrauch der ehemaligen rbb-Intendantin Patricia Schlesinger, zeigt den inhaltlichen wie strukturellen Reformbedarf. Doch der ÖRR verfügt mit seinem Kulturprogramm ebenso wie mit seinen hauseigenen Ensembles über zentrale Alleinstellungsmerkmale, die es unbedingt zu erhalten gilt. Daher muss nicht nur an den vielen Stellschrauben der Strukturreform – wie Transparenzregeln, Koppelung der Führungsgehälter an die Bundesbesoldung u.v.m. – gedreht werden, sondern es müssen auch die Bildungs- und Kulturangebote gestärkt und in den Mittelpunkt des Programmauftrags des ÖRR gestellt werden, um verloren gegangenes Vertrauen und gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zurückzugewinnen. Kultur kann in einer auseinander driftenden Gesellschaft über weltanschauliche Unterschiede hinaus Identifikation und Bindungskraft entfalten, wenn sie denn vor Ort erfahrbar ist. Deshalb sind nicht nur die Programmverantwortlichen des ÖRR, sondern auch die Länder auf dem Weg des 3. Medienänderungsstaatsvertrages gefordert, diese letzte Chance Kultur für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des ÖRR zu nutzen.“
Der Deutsche Musikrat setzt sich seit langem für das duale Rundfunksystem ein und sieht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen wichtigen Partner für das Musikleben, insbesondere für die Kulturberichterstattung, die Musikalische Bildung und die Vermittlung Kultureller Vielfalt. Am Diskussionsentwurf für die am 02. Juni 2022 beschlossene Reform zum „Auftrag und Strukturoptimierung“ des ÖRR hat sich der DMR mit einer Stellungnahme beteiligt und darin gefordert, dass die Erfüllung des Programmauftrags – darunter insbesondere des kulturellen Auftrags – bei den weiteren Schritten des Reformprozesses handlungsleitend ist.
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