Die Bundesregierung hatte im April das zeitlich begrenzte 9-Euro-Ticket im Rahmen eines Energie-Entlastungspakets beschlossen. Nach drei Monaten endet das landesweite 9-Euro-Ticket am kommenden Mittwoch. In den letzten Tagen wurde intensiv in Bund und Ländern über eine mögliche Verlängerung diskutiert.

Die anstehenden Regierungsberatungen hierüber dürfen nicht wieder die eigentlichen Probleme des ÖPNV überlagern: Der auch von den Ländern geforderte Ausgleich für die gestiegenen Kosten fehlt noch immer. Bevor es mit der Weiterführung verbilligter Tickets weitergehen sollte, müssen sich Bund und Länder zuerst über die ausreichende Finanzierung der Bestandsverkehre einigen. Seit mehr als 9 Monaten ist bei dieser wichtigen Frage trotz höchster finanzieller Belastung der Unternehmen keine Einigung in Sicht. „Die Unternehmen werden hier von der Politik im Regen stehen gelassen, während die Kosten weiter explodieren“, sagte dazu bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Auch brauchen die ländlichen Räume in Deutschland ein verbessertes ÖPNV-Angebot.

Zudem läuft am 31. August auch der Tankrabatt aus. Vor diesem Hintergrund weist der bdo erneut auf die negativen Auswirkungen für den Busmittelstand und damit auch für die Sicherstellung der Mobilität in ländlichen Räumen hin.

Die aktuelle Umfrage des bdo zeigt, dass es trotz aller Euphorie der Nutzenden für das 9-Euro-Ticket erhebliche Verwerfungen bei Fernbus- und Gelegenheitsverkehren gab. Fahrgäste, die früher den Reisebus nutzten, waren in den letzten 3 Monaten in vielen Fällen bevorzugt mit dem Bahn-Regionalverkehr unterwegs. Fernbusunternehmen mussten im Aktionszeitraum Fahrgastrückgänge von über 80 Prozent verkraften.

Für ein mögliches Nachfolgeticket muss neben dem garantierten finanziellen Ausgleich für Mindereinnahmen und Kostensteigerungen auch sichergestellt sein, dass Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des umweltfreundlichen Reisebusses verhindert werden“ sagte Leonard heute in Berlin. „Daher müssen bei sämtlichen Nachfolgedebatten für ein Klimaticket auch die Fernbusse berücksichtigt werden, so Leonard weiter.

Darüber hinaus ist eine einheitlichen Mehrwertbesteuerung für alle Busfahrten zwingend erforderlich. Egal ob über oder unter 50 Kilometer – wie bei der Eisenbahn muss auch beim Bus immer der reduzierte Mehrwertsteuersatz gelten.

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