Die Anordnung von Quarantäne für die gesamte Familie nach positivem Corona-Test eines Familienmitglieds ist nicht zu beanstanden. Es bestehe auch dann kein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sich herausstelle, dass die positiv getestete Person gesund gewesen sei, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Naumburg und bestätigte damit das landgerichtliche Urteil. Die Stadt habe sich an alle Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes gehalten (Az.: 5 U 35/22).
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