• Die Fördergelder für Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind bereits sechs Wochen nach ihrem Neustart schon wieder erschöpft
  • Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen
  • Verbraucherzentrale fordert ausreichend finanzierte Förderprogramme, um Planungssicherheit zu gewährleisten

(LBST/10.08.2022) Nur sechs Wochen nach der Bereitstellung von Investitionszuschüssen für barrierereduzierte Wohnanpassung (Programm 455-B) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist der Fördertopf bereits leer. Verbraucher:innen konnten seit dem 29. Juni 2022 entsprechende Fördermittel bei der KfW beantragen. Nun teilt die KfW mit, dass die Fördermittel wegen der enorm hohen Nachfrage erschöpft seien und Verbraucher:innen keine Anträge mehr stellen sollen. Bereits zugesagte Anträge seien nicht betroffen. Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundeshaushaltes.

„Das schnelle Aus der Förderung stößt bei sehr vielen Ratsuchenden und auch bei uns auf Unverständnis“, sagt Christiane Grüne, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. Die Landesberatungsstelle findet sich in Trägerschaft der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Mit gerade einmal 75 Millionen Euro im Fördertopf war es absehbar, dass die Fördermittel für die bundesweit eingehenden Anträge nicht lange ausreichen würden. Im Zuge des demografischen Wandels ist jedoch weiterhin ein großer Bedarf an barrierefreien und barrierereduziertem Wohnraum zu erwarten. In der im April 2020 für die KfW erstellten Studie vom Institut Wohnen und Umwelt (IWU) wurde ermittelt, dass 2030 ein bundesweites Angebot von 1,4 Millionen barrierereduzierten Wohnungen bestehen wird, die vorausberechnete Nachfrage aber bei etwas über 3,5 Millionen Wohnungen liegen wird. Somit entsteht eine Versorgungslücke von gut 2,1 Millionen Wohnungen, also 60 Prozent.[1]

Die „On-Off-Politik“ bei dem zur Verfügung gestellten Förderprogramm 455-B, basierend auf der zu gering angesetzten Fördersumme, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale kontraproduktiv und wird nicht im gewünschten Umfang dazu beitragen, die Versorgungslücke an barrierereduziertem Wohnraum in Deutschland zu schließen, zumal auch nicht mit einer entsprechenden Anzahl an barrierefreien Neubauten zu rechnen ist. Ein verlässliches Förderprogramm würde allen mehr Planungssicherheit geben.

Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen empfiehlt, sich unabhängig von den Fördermitteln bereits jetzt zur barrierefreien Wohnanpassung umfangreich beraten zu lassen. „Wer sich jetzt schon überlegt, wie und was umgebaut werden soll, ist vorbereitet, wenn der Fördertopf 455-B der KfW erneut gefüllt werden sollte und kann dann zügig einen Antrag stellen“, so Grüne. „Denn sollte die übliche Förderpraktik beibehalten werden, ist leider erneut zu erwarten, dass dann Eile geboten ist, bevor der nächste Fördertopf nach einigen Wochen wieder leer ist.“

In 15 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz bieten erfahrene Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen kostenlos kompetente Beratung an. Bei Bedarf kommen sie auch zu den Ratsuchenden nach Hause.

Terminvereinbarung ist Montag, Mittwoch und Donnerstag von

10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 71 oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de möglich. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Träger der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen ist die Verbraucherzentrale e.V., Kooperationspartner die Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Finanziert wird sie durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Weitere Standorte, in denen die Landesberatungsstelle stundenweise berät, sind in Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Daun, Ingelheim, Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Neuwied, Pirmasens, Saarburg, Speyer, Trier, Wittlich und Wörrstadt.

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