Seit Oktober 2021 werden die Werke der Sammlung Bührle im neuen Chipperfield-Bau des Kunsthauses als Dauerleihgabe gezeigt. Mit dem Start der Präsentation ist die Verantwortung für die Provenienzforschung zu den Werken an die Zürcher Kunstgesellschaft übergegangen, den Trägerverein des Kunsthauses.
Unabhängigkeit und wissenschaftliche Qualität als Prioritäten
Stadt und Kanton Zürich und die Zürcher Kunstgesellschaft wollen, dass die bestehende Provenienzforschung zu den Werken der Sammlung Bührle einer Überprüfung unterzogen wird. Sie soll unabhängig durchgeführt werden und höchsten wissenschaftlichen Standards genügen. Diese Evaluation ist auch im neuen Subventionsvertrag der Stadt Zürich mit der Zürcher Kunstgesellschaft verankert, den der Stadtrat im Frühling dem Gemeinderat zur Genehmigung überwiesen hat (Medienmitteilung vom 10. März 2022).
Die Evaluation soll Klarheit schaffen, ob die bisher geleistete Provenienzforschung dem internationalen «state of the art» entspricht und ein verlässliches Fundament ist, damit das Kunsthaus über den weiteren Umgang mit einzelnen Werken und über weiterführende Provenienzforschungsarbeiten entscheiden kann. Auch Empfehlungen für solche Entscheide sind Teil des angestrebten Projektergebnisses. Im Kunsthaus sollen keine Werke gezeigt werden, bei denen es substantiierte Hinweise gibt, dass es sich um NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter handelt.
Nächstes Ziel: Konsens zum Expert*innen-Mandat am Runden Tisch
Stadt und Kanton Zürich und die Zürcher Kunstgesellschaft sind zusammen die Auftraggeber*innen der Evaluation. Sie haben ein Konzept für die Durchführung bestimmt, das eine möglichst hohe Unabhängigkeit garantieren soll. Es ist zweistufig: In der Vorbereitungsphase sollen die Inhalte des Mandats der Evaluation und eine Fachperson oder das Fachteam für die Evaluation bestimmt werden. In der Hauptphase wird die Evaluation durchgeführt.
Die Auftraggeber*innen beauftragen Felix Uhlmann, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich, als ihren gemeinsamen Delegierten für die Umsetzung des Konzepts. Er verfügt über einen bedeutenden Leistungsausweis in der Steuerung sensibler Projekte und über grosses Fachwissen, auch in Fragen zur Provenienz von Kulturgütern.
Der Delegierte wird die Evaluation vorbereiten, ihre Durchführung begleiten und über die Ergebnisse Bericht erstatten. Er soll in der anstehenden Vorbereitungsphase den Einbezug relevanter, auch kritischer Stimmen sicherstellen. Felix Uhlmann wird hierzu einen Runden Tisch zusammenstellen und mit den Teilnehmenden auf einen Konsens betreffend Inhalte und Schwerpunkte des Mandats und Expert*innen-Wahl hinarbeiten. Die Auftraggeber*innen sind selber nicht Mitglieder des Runden Tischs.
Schlussbericht im ersten Halbjahr 2024 erwartet
Die Auftraggeber*innen werden auf Basis der Ergebnisse des Runden Tischs das Expert*innen-Mandat erteilen. Das dürfte Anfang 2023 der Fall sein. Mit den Ergebnissen der Evaluation kann – nach aktuellen Schätzungen – im ersten Halbjahr 2024 gerechnet werden. Die Kosten der Evaluation werden durch die drei Auftraggeber*innen getragen. Der finanzielle Aufwand für die eigentliche wissenschaftliche Arbeit ist abhängig vom nun am Runden Tisch zu erarbeitenden Mandat.
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