Heute beschließt das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeiteten „Kurzfristenergiesicherungs-Verordnung“ und die „Mittelfristenergiesicherungs-Verordnung“. Diese stellen auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Einschnitt dar, zumal sie eine Abkehr von dem bisherigen Grundsatz der Freiwilligkeit in der Effizienzpolitik bedeuten. Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) hält die Verordnungen angesichts der aktuellen Krisen dennoch für ein richtiges Zeichen. Allerdings müssen Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen gewährleistet sein.

„Alle Gesellschaftsbereiche sind dazu aufgefordert, ihren Beitrag dazu zu leisten, möglichst viel Energie einzusparen. Das Gebot der Stunde lautet: Solidarität! Nur wenn wir alle – Privathaushalte und Wirtschaft – im Sinne eines Solidarpakts zusammenhalten und auf ein gemeinsames Ziel zuarbeiten, können wir die sich weiter zuspitzende Energiekrise und mögliche Engpässe in der Energieversorgung meistern“, sagt Marc S. Tenbieg, Geschäftsführender Vorstand des DMB. „Ähnlich wie die Corona-Politik der Bundesregierung, bedeuten die Energiesparverordnungen eine Zäsur für Freiheit und Selbstbestimmung. Aber besondere Zeiten erfordern mitunter besondere Maßnahmen. Wenn jeder nur einen kleinen freiwilligen Beitrag zur Energieeinsparung beiträgt, dann hilft uns das in der Not. Darum hält der DMB die Verordnungen und die damit einhergehenden Maßnahmen für KMU und auch für alle anderen Gesellschaftsbereiche prinzipiell für richtig.“

Zugleich ist sich Tenbieg sicher, dass die neuen Verordnungen in erster Linie eine Signalwirkung haben sollen. „Klar ist: Die Energieeinsparungen, die mit den vorgestellten Maßnahmen einhergehen, sind vergleichsweise gering. Aber hier soll ja vor allem ein Zeichen gesetzt werden, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen gleichermaßen zum Energiesparen beitragen und damit auch bisherige Gewohnheiten hinterfragen müssen, wie man gewissenhaft mit einem knappen und teuren Gut umgeht.“

Unternehmen sind in der Pflicht, brauchen dabei aber auch Sicherheit

Allerdings sieht der DMB-Vorstand die Bundesregierung auch in der Pflicht. Tenbieg: „Es darf nicht vergessen werden, dass die Verordnungen die Unternehmen wieder einmal sehr kurzfristig unter Zugzwang setzen und neue rechtliche Fragen aufkommen werden. Denn bei allem guten Willen im Sinne der Solidarität: Unternehmen brauchen Rechts- und Planungssicherheit“

Über den Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. ist der Bundesverband für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Der DMB wurde 1982 gegründet und sitzt in Düsseldorf. Unter dem Leitspruch "Wir machen uns für kleine und mittelständische Unternehmen stark!" vertritt der DMB die Interessen seiner rund 25.000 Mitgliedsunternehmen mit über 500.000 Beschäftigten. Damit gehört der DMB mit seinem exzellenten Netzwerk in Wirtschaft und Politik zu den größten unabhängigen Interessen- und Wirtschaftsverbänden in Deutschland. Der Verband ist politisches Sprachrohr und Dienstleister zugleich, unabhängig und leistungsstark. Spezielle Themenkompetenz zeichnet den DMB in den Bereichen Digitalisierung, Nachfolge, Finanzen, Internationalisierung, Energiewende und Arbeit & Bildung aus. Als dienstleistungsstarker Verband bietet der DMB seinen Mitgliedsunternehmen zudem eine Vielzahl an Mehrwertleistungen. Weitere Informationen finden Sie unter
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