Eine gläubige Düsseldorferin muss laut Gerichtsurteil ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 25 S 56/21), wonach das Kreuz eine „rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung“ darstelle, die nicht geduldet werden müsse. Es wirke auf einen vernünftigen Betrachter wie ein störender Fremdkörper. Es führe zudem dazu, dass der Garten „die Züge einer Gedenkstätte“ annehme.

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