„Damit erteilt die EU wesentlichen Grundsätzen der Pressefreiheit für den Pressevertrieb über Monopolplattformen wie Facebook eine Absage“, erklärten die Verlegerverbände MVFP und BDZV. „Die Grenzen der Pressefreiheit, aber auch der Informationsfreiheit der Leser sind die allgemeinen Gesetze und nicht engere allgemeine Geschäftsbedingungen digitaler Großkonzerne. Nach den AGB entscheidet Facebook beispielsweise, ob Facebook-Nutzer legale Presseartikel über die Möglichkeit eines Laborunfalls als Corona-Ursache zu Gesicht bekommen oder nicht. Die offenbar politisch gewollte Auslieferung der Presse- und Meinungsfreiheit an die digitalen Plattformmonopole erscheint umso problematischer, als eine wachsende Zahl jüngerer Menschen unsere Medien praktisch ausschließlich über soziale Netzwerke rezipiert.“
Nach der Verabschiedung im Europäischen Parlament muss der Digital Services Act noch vom Rat förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
MVFP und BDZV fordern dazu auf, alles daran zu setzen, die Gefahr der Pressezensur bei der Anwendung des Digital Services Act in Deutschland abzuwenden: „Sollten die EU-Mitgliedstaaten den Text, trotz der offensichtlichen Gefahr für die Pressfreiheit, annehmen, sind alle Handelnden in Deutschland aufgerufen, bei der Rechtsanwendung eine Zensur der Presse durch Google, Facebook und andere Gatekeeper zu verhindern“, erklärten die Verbände. Mittelfristig müsse die EU ihre Entscheidung bei der nächsten Überarbeitung des Gesetzes revidieren und sicherstellen, dass das, was als legale Presse offline verbreitet werden darf, auch nicht online aus inhaltlichen Gründen gesperrt werden darf. „Wird stattdessen die Zensur legaler Presse durch Plattformen zum Leitbild, steht die Pressefreiheit in einer von diesen Plattformen beherrschten Zukunft nur noch auf dem Papier.“
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