Pflegefachpersonen bekommen in Zukunft mehr Kompetenzen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Grundlage dafür ist der Rahmenvertrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten, der zum 1. Juli 2022 beschlossen wurde.

„Qualifizierte Pflegerinnen und Pfleger werden zukünftig Menschen, die zum Beispiel Diabetes mellitus haben oder an Demenz leiden, selbstständig und eigenverantwortlich versorgen können. Dadurch wird die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert und die Pflege insgesamt aufgewertet. Der Rahmenvertrag und die folgenden Modellvorhaben sind ein wichtiger Schritt für die Stärkung der pflegerischen Versorgung und brechen die tradierte Arbeitsteilung zwischen Ärzteschaft und Pflege auf“, sagt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Bereits ab dem 1. Januar 2023 soll in jedem Bundesland für maximal vier Jahre mindestens eine Erprobung durchgeführt werden, bei der Pflegefachpersonen Tätigkeiten der Heilkunde wahrnehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. In einem ersten Schritt ist so die Übertragung entsprechender Aufgaben zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus, chronischen Wunden und Demenz möglich. Damit werden beispielsweise im Bereich Diabetes mellitus und chronische Wunden Blutabnahme, Wundabstrich, Bewertung der Laborwerte sowie die Ableitung, Veranlassung und Empfehlung von entsprechenden Maßnahmen möglich, ohne vorab eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen. Im Bereich der Demenz kann im Rahmen der Modellvorhaben zum Beispiel eigenständig eine Folgeverordnung von Ergotherapie für psychisch-funktionelle Behandlung zur weiteren Stabilisierung und Verbesserung im Bereich Orientierung, Tagesstrukturierung und Durchführung täglicher Routinen veranlasst werden.

Durch die Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten sollen Pflegefachpersonen in ihrer Versorgungskompetenz gestärkt und Ärztinnen und Ärzte entlastet werden. Die damit erreichte Behandlungskontinuität und Erleichterung bei der Versorgung verbessert unmittelbar die pflegerische Versorgung chronisch kranker Patientinnen und Patienten.

Hintergrund:
Der Rahmenvertrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten nach § 64d SGB V wurde vom GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und
– der Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e.V., Hannover
– der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Berlin
– dem Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V., Hannover
– der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V., Berlin
– dem Bundesverband Ambulanter Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., Essen
– dem Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V., Dresden
– dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Berlin
– dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe e.V., Berlin
– dem Deutschen Caritasverband e.V., Freiburg i.Br.
– dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., Berlin
– dem Deutschen Roten Kreuz e.V., Generalsekretariat, Berlin
– der Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Berlin
– dem Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V., Essen
– der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V., Frankfurt am Main
beschlossen.

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