Der Vorstandsvorsitzende des Bayerischen Ziegelindustrie-Verbandes, Johannes Edmüller, zeigt sich angesichts der neuen Bayerischen Förderrichtlinie Holz enttäuscht: „Wir begrüßen ausdrücklich Förderprogramme der Staatsregierung für klimafreundliches und soziales Bauen, gerade in Zeiten wie diesen ist das sehr wichtig. Aber dieses Förderprogramm wird dem erklärten Ziel der Nachhaltigkeit überhaupt nicht gerecht. Edmüller fordert deshalb, „dass alle nachhaltigen, vor allem langlebigen Bauweisen in die Förderung miteinbezogen werden.“

Stein des Anstoßes ist für den Verband der sogenannte Kohlenstoffzuschuss: Jede verbaute Tonne aus Holzwerkstoffen oder anderen definierten kohlenstoffhaltigen Materialien in kommunalen Bauten und Mehrgeschosshäusern wird von der Staatsregierung mit 500 Euro belohnt. Der Knackpunkt: Dies gilt nur für Gebäude, deren Tragwerke aus Holz errichtet wurden. Wird also zum Beispiel ein Ziegelhaus mit ebenso vielen nachwachsenden Materialen gebaut, gibt es dafür keine Förderung. Die Fördersumme kann bis zu 200.000 Euro je Baumaßnahme betragen.

Neue Förderrichtlinie verzerrt Wettbewerb

Doch mit Blick auf die Nachhaltigkeit, moniert Johannes Edmüller im Kern: „Die Politik schafft jetzt Rahmenbedingungen, die eben nicht alle nachhaltigen Bauweisen fördern. Wir als Verband stehen für einen technologieoffenen, fairen Wettbewerb. Auch wir Ziegelhersteller brauchen Holz und Holzwerkstoffe am Bau, genauso wie Ziegel. Jeder Baustoff hat seine Daseinsberechtigung“, unterstreicht der Verbandschef. Doch verzerre die neue Förderrichtlinie die Wettbewerbsbedingungen einseitig zugunsten eines Baustoffes.

Ziegelhaus mit Holz-Dachstuhl nicht förderwürdig?

Edmüller macht das an einem Beispiel konkret deutlich: „Wenn man heute in Bayern in einem Ziegelhaus einen Holz-Dachstuhl einbaut, dann wird dieser mit null Euro gefördert. Hat man aber als Bauherr– nach der neuen Bauförderung – den gleichen Dachstuhl auf einem Holzrahmenhaus errichten lassen, kann man bis zu 200.000 Euro vom Freistaat bekommen. Das ist unlogisch und eindeutig wettbewerbsverzerrend.“ Genauso sieht es mit anderen Materialien aus: Holzdämmung oder OSB-Platte im Holzhaus erhält eine Förderung, im Ziegelhaus nicht.

Am 11. Juli hatten Bayerns Forstministerin Michaela Kaniber und Bauminister Christian Bernreiter das neue Förderprogramm vorgestellt. Die Staatsregierung stellt dafür über 8 Mio. Euro aus Steuergeldern allein für dieses Jahr bereit. Es subventioniert Bauherren, die ab sofort mehrheitlich mit Bauelementen aus Holz kommunale Gebäude oder mehrgeschossige Wohngebäude neu errichten, ausbauen oder aufstocken.

Auch der Nachhaltigkeit wegen setzen Bauherren, Baufachleute und Investoren schon lange auf mineralische Baustoffe, wie etwa den Ziegel. „Sie profitieren über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes von einer sehr guten CO2-Bilanz, von der Gesundheitsverträglichkeit, niedrigen Heiz- und Unterhaltskosten sowie einer langen Nutzungsdauer von 80 Jahren und mehr“, sagt der Verbandschef.

Ebenso ist der Rohstoff Lehm und Ton regional verfügbar und praktisch unbegrenzt vor Ort vorhanden. Ebenso sind bereits die ersten Ziegel aus Recyclingmaterial im Sinne der Kreislaufwirtschaft entwickelt worden.

Forderung: Förderprogramm noch einmal nachbessern

Edmüller fordert die bayerische Staatsregierung auf, das neue Förderprogramm grundlegend nachzubessern: „Gute Klimapolitik braucht Technologieoffenheit. Alle nachhaltigen Bauweisen und Baustoffe müssen bei der Vergabe von staatlichen Fördermitteln gleichberechtigt berücksichtigt werden.“

Über den Bayerischer Ziegelindustrie-Verband e.V.

Der Bayerische Ziegelindustrie-Verband, gegründet im Jahre 1906, ist die Branchenvertretung für die Ziegelindustrie in Bayern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Ziegelindustrie-Verband e.V.
Beethovenstraße 8
80336 München
Telefon: +49 (89) 746616-0
Telefax: +49 (89) 746616-60
https://www.bzv.bayern

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel