Um den Geflüchteten aus der Ukraine die Teilnahme am Gesellschaftsleben zu ermöglichen, müssen Banken und Sparkassen die Eröffnung eines guthabenbasierten Basiskontos anbieten. Für den Fall, dass Ausweisdokumente zur Identitätsüberprüfung fehlen, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vereinfachte Möglichkeiten geschaffen. Doch nicht alle Banken und Sparkassen nutzen diese. Die Verbraucherzentrale appelliert an die Institute, Geflüchtete zu unterstützen und ihnen ein Bankkonto zu ermöglichen.

„Es geht nicht nur darum, die monatlichen Rechnungen zu begleichen oder Sozialleistungen zu erhalten. Seit dem 24. Mai 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia (umgerechnet rund 300 Euro) bei teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen umtauschen. Ohne Basiskonto ist der Währungsumtausch nicht möglich“, sagt Karolina Wroblewska von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Und gerade von den Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts erwartet sie hier Entgegenkommen.

Immer wieder erreichen die VZB Berichte, nach denen aus der Ukraine geflüchteten Menschen die Eröffnung eines Bankkontos verwehrt wurde. Problematisch sind meist die Fälle, in denen die Geflüchteten über keinen gültigen Reisepass oder keine mit Sicherheitsmerkmalen versehene ukrainische ID-Card verfügen.

Die Banken dürfen nach der Aufsichtsmitteilung der BaFin ein anderes ukrainisches Ausweisdokument akzeptieren und zur Identitätsprüfung ein zusätzliches Dokument einer deutschen Behörde (beispielsweise Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung) heranziehen. „Wir appellieren an die Banken und Sparkassen, die geflüchteten Menschen solidarisch zu unterstützen, indem sie die vereinfachten Möglichkeiten der Legitimierung nutzen“, so Wroblewska.

Wenn Bankinstitute eine Kontoeröffnung verweigern, können sich Betroffene und Helfer:innen an die Verbraucherzentrale wenden. Die VZB berät Geflüchtete bei Bedarf auch mit Dolmetscher. Es ist ebenfalls möglich, Sparkassen und Banken, die kein Konto eröffnen, direkt bei der BaFin zu melden: poststelle@Bafin.de. Als zuständige Aufsichtsbehörde kann sie ein kostenfreies Verwaltungsverfahren einleiten.

Zur Kontoeröffnung und weiteren Themen, die für neu Ankommende in Deutschland relevant sind, stellt die VZB umfangreiche Informationen auf Deutsch und Ukrainisch bereit:

www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/71305 

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

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