Das EU-Parlament hat heute das Ausbremsen der europäischen Energiewende und der ökologischen Transformation beschlossen. Die Abgeordneten hatten die Chance, den delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie abzulehnen, der die Aufnahme von fossilem Erdgas und hochriskanter Atomkraft in die EU-Taxonomie vorsieht. Wie zuvor die Kommission ignoriert das EU-Parlament Wissenschaft und breite Öffentlichkeit.

Der zweite delegierte Rechtsakt der EU-Taxonomie verleiht Erdgas und Atomkraft ein "grünes" Etikett, trotz der hohen klimaschädlichen Emissionen von fossilem Gas und der radioaktiven Abfälle, die bei der Atomkraft entstehen. Dies birgt die Gefahr, dass die Finanzierungskosten dieser schädlichen Energiequellen sinken, und damit der Ausbau erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie blockiert wird.

Dazu sagt Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland: "Es ist eine große Enttäuschung: Das EU-Parlament schafft die Grundlage für strukturelles Greenwashing. Erdgas und Atomkraft sind nicht nachhaltig. Private Anlegerinnen und Anleger werden nicht in ’nachhaltige‘ Produkte investieren wollen, die das Taxonomie-Label tragen. Den Finanzinstituten hilft die Taxonomie in dieser Form nicht, weil sie keine Klarheit und Eindeutigkeit mehr verspricht. Die Glaubwürdigkeit der EU-Taxonomie ist dahin. Die EU hat ein Kernstück ihres Green Deals und der notwendigen Transformation für kurzfristige politische Interessen geopfert. Sie zeigt damit auch klar, dass eine wirkliche Strategie für die Einbindung des Finanzsystems als tragende Säule der Transformationsziele nicht besteht oder verfolgt wird.“

Dieser delegierte Rechtsakt ist nicht mit der Taxonomie-Verordnung vereinbar, und deshalb wird der WWF zusammen mit anderen Organisationen prüfen, als letztes Mittel vor Gericht zu ziehen, um Greenwashing zu stoppen und die Glaubwürdigkeit der gesamten EU-Taxonomie zu schützen – und fordert die Mitgliedstaaten und die Europaabgeordneten auf, dasselbe zu tun. Artikel 19 der EU-Taxonomie schreibt vor, dass die Kriterien auf wissenschaftlichen Er-kenntnissen beruhen, keine Sonderbehandlung für bestimmte Technologien vorsehen und leicht überprüfbar sein müssen. Die Kriterien für Erdgas in der neuen delegierten Verordnung verstoßen jedoch gegen jede dieser Anforderungen und sind daher nicht mit der Taxonomie-Verordnung vereinbar. 

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