2021 erhielt Doctolib den BigBrotherAward in der Kategorie Gesundheit dafür verliehen, dass das Unternehmen bei seinen IT-Dienstleistungen für Gesundheitseinrichtungen das Patientengeheimnis und den Datenschutz von ´zigtausenden Patient.innen missachtet. Das Netzwerk Datenschutzexpertise legte ein umfangreiches Gutachten vor, das die Rechtsverstöße im Detail darlegte. Inzwischen bestätigten technische Untersuchungen, dass die Gesundheitsdaten der Menschen, die bei Doctolib-Ärzten in der Behandlung sind, unzulässigerweise mit US-Unternehmen geteilt wurden. Seit drei Jahren versucht die für Doctolib zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde – die bzw. der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – die Gesundheitsbehörde der Bundeshauptstadt davon abzuhalten, dass unter Verstoß gegen den Datenschutz Doctolib beim Corona-Impfdatenmanagement eingesetzt wird. Betroffene Nutzende und Kunden von Doctolib beschrieben immer wieder weitere Missstände.
Doctolib änderte seine Geschäftsbedingungen Anfang 2022. Das Netzwerk Datenschutzexpertise aktualisiert nun seine Bewertung und kommt in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Verstöße gegen das Patientengeheimnis und den Datenschutz von Doctolib weiter fortgesetzt werden. Ein zentraler Kritikpunkt der Datenschützer und auch der Aufsichtsbehörde in Berlin besteht darin, dass Doctolib seine Auftragsdatenverarbeitung für Gesundheitsberufe zugunsten seines eigenen Internetangebots missbraucht.
Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise: „Die Berliner Gesundheitsverwaltung deckt in nicht verantwortlicher Weise, dass durch die für sie kostengünstige Inanspruchnahme von Doctolib dieses Unternehmen seine aggressive Expansionspolitik mit einem datenschutzwidrigen Angebot bundesweit ausbreitet. Damit werden Datenschutzstandards im Gesundheitswesen untergraben. Dem sollten sich nicht nur die Berliner Datenschutzbehörde, sondern auch die Ärztekammern widersetzen.“
Die Stellungnahme kann abgerufen werden unter
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/dokument/datenschutz-im-gesundheitsbereich
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