- Deutsches Studentenwerk (DSW) zur heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur 28. BAföG-Novelle
- Einführung eines BAföG-Notfallmechanismus geplant
- DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Ein wichtiger struktureller Fortschritt, aber die Umsetzung ist zu kompliziert geplant“
- DSW: Schnelleres und schlankeres Verfahren, Öffnung auch für internationale Studierende, kein Festhalten an der Regelstudienzeit
- DSW als Sachverständige bei der Anhörung dabei
Anlässlich der heutigen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur 28. BAföG-Novelle, zu welcher Anhörung das Deutsche Studentenwerk eingeladen ist, erklärt DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl:
„Ein Notfallmechanismus für nationale Krisenlagen gehört absolut ins BAföG; das fordern wir als Deutsches Studentenwerk seit langem. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist deshalb ein wichtiger struktureller Fortschritt und auch ordnungspolitisch wichtig. Die Koalition zieht damit für die Studierenden eine wichtige Lehre aus der Corona-Pandemie.
Die Umsetzung des BAföG-Notfallmechanismus ist aber zu kompliziert geplant. Nach den Plänen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung muss erst der nationale Notstand festgestellt werden. Dann entwirft das Ministerium eine Verordnung, die dann wiederum vom Deutschen Bundestag noch beschlossen werden muss. Erst anschließend würde die entsprechende Software für die BAföG-Ämter der Studierendenwerke programmiert werden. Diese ‚Befehlskette‘ ist eindeutig zu lang!
Wir brauchen ein schlankeres und schnelleres Verfahren, damit im Notfall eine rasche Reaktion möglich ist und der Mechanismus für alle Studierenden rasch greifen kann. Und auch für die rund 320.000 internationalen Studierenden in Deutschland sollte der BAföG-Notfallmechanismus zugänglich sein; die BMBF-Überbrückungshilfe 2020/2021 wurde von rund 30% internationalen Studierenden beansprucht, obwohl sie an der Gesamtzahl der Studierenden nur rund 11% ausmachen.
Der BAföG-Notfallmechanismus sollte darüber hinaus auch Studierenden offenstehen, die die Regelstudienzeit bereits überschritten haben. In Notlagen sollte ein Kriterium wie die Einhaltung der Regelstudienzeit nicht über die staatliche Förderung entscheiden.“
DSW-Stellungnahme zur 28. BAföG-Novelle:
https://www.studentenwerke.de/de/content/stellungnahme-des-deutschen-5
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