Nicht nur, dass das Vergaberecht konfessionelle und private Klinikträger im Rahmen der KHZG Beschaffungen vor Herausforderungen stellt. Der Ukraine Krieg führt ebenfalls zu Rahmenbedingungen, die bei der Antragstellung in den Finanz- und Zeitplänen nicht berücksichtigt worden sind. Die aktuelle Unsicherheit führt daher zu weitreichenden Konsequenzen.Die durch die Corona-Krise gerissenen Lieferketten stellen die Hersteller und Lieferanten von IT-Equipment immer noch vor immense Herausforderungen. Dazu führen im Zuge der aktuellen Wirtschaftslage Steigerungen der Rohstoff- und Logistikkosten an allen Enden zu steigenden Preisen für die Beschaffung von Hardware und Softwarelizenzen. Die mit dem Antragsverfahren beantragten Umsetzungen zu erreichen wir im Rahmen der genehmigten Budgets immer schwieriger, ist aber nicht unmöglich. Unsere Mandanten haben bereits 2021 entsprechend kalkuliert und daher ausreichend Luft in ihren Anträgen.Die Beschaffung im Zuge des KHZG ist jedoch aus anderen Gründen derzeit eher kritisch. Der Ukraine Krieg hat zu weitreichenden Konsequenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen der EU-Sanktionspakete geführt. Diese schlagen sich insbesondere in folgenden Punkten nieder: – Es besteht ein Zuschlagsverbot für alle noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren an Unternehmen, die unter Artikel 5 k der EU Verordnung 2022/576 fallen.- Es besteht ein Vertragserfüllungsverbot für alle Aufträge, die bereits vergeben wurden, das ab dem 11.10.2022 in Kraft tritt.Ganz konkret sind damit Unternehmen, die entweder im Eigentum russischer Staatsbürger oder Investoren stehen oder unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50% im Eigentum russischer Staatsbürger oder Unternehmen stehen, von Vergabeverfahren ausgeschlossen. Diese Vorgaben haben nicht nur juristische Auswirkungen, sondern schränken auch ganz praktisch den Kreis derjenigen Unternehmen ein, die als Bieter oder Hersteller in Frage kommen. Derzeit ist uns noch nicht bekannt, wie mit Aktiengesellschaften umgegangen wird, deren Streubesitz in zweiter oder dritter Linie durch russische Investoren gehalten wird. Aber wir raten schon jetzt dazu, ganz genau hinzuschauen und das Risiko der Förderschädlichkeit an den Bieter zu übergeben. Das BMWK hat hierzu entsprechende Formulare veröffentlicht.Damit stehen Krankenhauseinkäufer das erste Mal vor der Aufgabe, internationale Sanktionslisten anzuwenden.
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