Dazu Karsten Specht, Vizepräsident Wasser des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitgliedsunternehmen mehr als 90 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen: „Wir begrüßen ausdrücklich die verbindlichen Ziele der EU-Kommission, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insbesondere in der Landwirtschaft bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Dabei gilt: Je konkreter und verbindlicher die Maßnahmen sind, desto besser für den Schutz der Gewässer und die Trinkwasserversorgung.
Nur wenn Maßnahmen verbindlich ausgestaltet werden, können die europäischen Reduktionsziele auch erreicht werden. Andernfalls bliebe es bei einem zahnlosen Tiger. Das gilt auch für die nationalstaatlichen Reduktionsziele: Die Mitgliedstaaten müssen zu konkreten und verbindlichen Maßnahmen verpflichtet werden. Für Deutschland heißt das: Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutzmittel muss mehr sein als eine Absichtserklärung. Seit Jahren werden die Ziele weitgehend verfehlt. Wir können sie nur dann erreichen, wenn es konkrete rechtliche Vorgaben zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gibt.
Aus unserer Sicht muss die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln auch in Trinkwassereinzugsgebieten grundsätzlich verboten werden – nicht nur in sensiblen Gebieten wie städtischen Grünflächen und Naturschutzgebieten. Die Grundwasserressourcen sind für die Trinkwasserversorgung essenziell: Über 70 Prozent unseres Trinkwassers wird aus Grund- und Quellwasser gewonnen.
Die teilweise in einigen Regionen zunehmenden Einträge von Pflanzenschutzmitteln und ihren Abbauprodukten bereiten der deutschen Wasserwirtschaft große Sorgen. Deswegen sollten wir den Schutz unserer Trinkwasserressourcen in der neuen Verordnung noch stärker in den Blick zu nehmen. Die vorgeschlagenen spezifischen Maßnahmen zum Schutz der Gewässer sind eine gute Basis, auf der aufgebaut werden muss. Übermäßig aufgebrachte Dünge- und Pflanzenschutzmittel gefährden die Qualität der Trinkwasserressourcen – und damit die Trinkwasserversorgung unserer Bevölkerung, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft.“
Patrick Hasenkamp, Vizepräsident Sparte Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) ergänzt: „Die Vorschläge zum Verbot des Einsatzes von Pestiziden auf städtischen Grün- und Erholungsflächen unterstützen wir. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Artenschutz gehören zum Selbstverständnis der kommunalen Straßenreinigung. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, den Einsatz von Pestiziden in unseren Verantwortungsbereichen künftig noch stärker als bisher zu reduzieren.“
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.
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