„In der Regel kommen für den Meisterkurs und die Meisterprüfung Kosten zwischen 8.000 und 10.000 Euro auf einen Prüfling zu“, weiß Alexander Dirks. Auch wenn dies unbestritten eine Investition in die berufliche Zukunft eines jeden Handwerkers sei, so müsse das Geld doch erst einmal bereitstehen. Wer nach der Gesellenprüfung nicht erst Berufserfahrung sammelt und Geld beiseitelegt, habe verschiedene Alternativen, die Kosten für die Weiterbildung zu stemmen. So gebe es neben dem Aufstiegs-BAföG, der steuerlichen Geltendmachung oder der nachträglich zu beantragenden Meisterprämie auch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu treffen, die eine Kostenübernahme regelt.
„Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Weiterbildungen finanzieren, steigern die eigene Attraktivität und haben im Idealfall am Schluss einen zufriedenen, gut qualifizierten und produktiveren Arbeitnehmer“, weiß Alexander Dirks. „Die Kosten sollten also über kurz oder lang amortisiert sein.“ Auch der Mitarbeiter selbst steigere seinen Marktwert und könne zukünftig noch anspruchsvollere Tätigkeiten ausüben. „Wenn dieser Mitarbeiter allerdings direkt nach vollendeter Weiterbildung aus dem Betrieb ausscheidet, bleibt das Unternehmen auf den Weiterbildungskosten sitzen und auch das zusätzliche Wissen des Arbeitnehmers geht dem Betrieb verloren“, warnt der Experte aus der Handwerkskammer.
Umso wichtiger sei es, Rückzahlungsvereinbarungen in Kombination mit einer Betriebsbindung festzusetzen, damit wirklich alle Beteiligten profitieren. „Eine umfassende arbeitsrechtliche Vereinbarung, die bereits vor Antritt der Weiterbildung vereinbart wird, kann bares Geld sichern“, so Alexander Dirks. Klar darin geregelt müsse sein, welche Kosten der Weiterbildung und in welcher Höhe diese übernommen werden ebenso wie die Frage, ob bei einer Freistellung eine Lohnfortzahlung festgelegt wird. Darüber hinaus müsse der Vertrag möglichst genau festhalten, in welcher Staffelung eine Rückzahlung bei einem frühzeitigen Ausscheiden nach abgeschlossener Meisterausbildung aus dem Unternehmen vonstatten läuft. „Je länger eine Weiterbildung dauert, umso länger kann die Betriebsbindung festgelegt werden“, sagt der Leiter des Geschäftsbereichs Meisterprüfung bei der Handwerkskammer. Allerdings müsse der Zeitrahmen auch angemessen sein, weshalb sich für Unternehmen eine rechtliche Beratung empfehle. „Klar ist, dass eine vereinbarte Kostenübernahme seitens des Unternehmens bei einer korrekten rechtlichen Abwicklung für beide Seiten gewinnbringend ist“, weiß Alexander Dirks.
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