Die stärkere Nutzung von Lastenrädern auch im gewerblichen Bereich werde künftig zu mehr Unfällen und Verkehrsproblemen führen, so Brockmann. „Lastenräder werden ja nicht nur privat genutzt, sondern auch von diversen Paketzustellern. Die sind oft sehr groß, haben vier Räder und 250 kg Gewicht, teilweise auch mehr. Ohne E-Antrieb wären die gar nicht denkbar.“ Dennoch gebe es für solche Fahrzeuge keine Vorgaben. „Misslich ist aus meiner Sicht, dass der Gesetzgeber sich entschieden hat, alles, was bis 25 km/h elektrisch unterstützt wird, als Fahrrad zu werten“, so Brockmann. Dabei könne es dramatische Folgen haben, wenn so ein Fahrzeug mit Fußgänger kollidiere. „Mich ärgert, dass solche Fragen ausgeblendet werden, weil alles so schön nachhaltig und ökologisch sein soll. Meiner Ansicht nach hätte man von Anfang an sagen sollen, dass es sich hier nicht einfach um Fahrräder handelt. Ich hätte mir eine eigene Kategorie dafür gewünscht“
Der Gesetzgeber müsse auch regeln, wo solche Fahrzeuge abgestellt werden, ohne Fußgänger zu belästigen. „Entweder stehen sie auf der Radverkehrsanlage auf der Straße, dann blockieren sie diese Fläche. Oder sie behindern auf dem Gehweg. Dann müssen die Fußgänger sehen, wo sie bleiben. Wenn sich die Stückzahlen weiter so entwickeln, dann wird genau das passieren. Und die Ordnungsämter können diese Verstöße nicht ahnden, weil die Lastenräder keine Kennzeichen haben.
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