Nachhaltig beschaffen, aber wie? Weil viele Vergabestellen sich scheuen, innovative Elemente in ihre Ausschreibungen aufzunehmen, gibt das Umweltbundesamt (UBA) den Verantwortlichen mit seinen Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung Hilfestellungen für verschiedenste Produktgruppen an die Hand. Diese können auch für Bieter eine wertvolle Lektüre sein. In letzter Zeit sind vier neue Handreichungen erschienen.
Energiefrage bei Datenträgervernichtern
Datenträgervernichter zerkleinern vertrauliche Dokumente, meist in Papierform, die nicht mehr benötigt werden. Alle brauchen dafür Strom. Hier hat das UBA Geräte identifiziert, die sich unter anderem durch einen geringen Energieverbrauch auszeichnen. Weitere Aspekte sind die Langlebigkeit und die Materialauswahl. Bei den Geräten, die neben Papier auch Datenträger wie CDs schreddern können, ging es ferner um getrennte Auffangbehälter.
Reparierbarkeit bei Telefonen
Der Dreiklang von Energieverbrauch, Langlebigkeit und Materialauswahl ist das Kriteriengerüst für die umweltfreundliche Beschaffung von Telefonanlagen und schnurgebundenen Voice-over-IP-Telefonen. Unter dem Aspekt der Effizienz müssen – um eine Anforderung in der umweltfreundlichen Beschaffung von VoIP-Geräten herauszugreifen – die Geräte während einer definierten Zeit ohne Aktivität automatisch in einen Bereitschaftszustand wechseln. Sowohl hier als auch bei den Datenträgervernichtern werden Anforderungen an die fehlende Reparierbarkeit als Ausschlusskriterium vorgeschlagen.
Schadstoffe wichtig bei Farben und Putzen
Bei den Leitfäden für Innenraumfarben und -putzen geht es insbesondere um die Gesundheit – die Produkte sollten nach Meinung des Umweltbundesamtes emissions- und schadstoffarm sein. Wie auch bei den beiden anderen Produktgruppen basieren die Empfehlungen auf den Kriterien des Gütezeichens Blauer Engel.
Alle Leitfäden beinhalten einen Anbieterfragebogen für das jeweilige Produkt, der als Anlage zum Leistungsverzeichnis gedacht ist. Interessierte finden ihn hier über die Suchfunktion. Damit ist, was die umweltbezogenen Anforderungen angeht, nur ein Verweis im Leistungsverzeichnis erforderlich. Wie dieser formuliert werden kann, dafür liefern die Leitfäden Vorschläge.
Ein vierter Leitfaden befasst sich mit ebenfalls mit Schadstoffen und behandelt die Zugaben von kritischen Fabrikations- und Papierveredlungsstoffen in Papier und Kartons aus Altpapier.
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