Es sei an der Zeit, die unterschiedliche Organisation und Finanzierung von Rettungsdienst, ärztlichem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen und Notaufnahmen der Krankenhäuser endlich zu überwinden. Dazu brauche es ein integriertes System, in dem die Patientinnen und Patienten eine zentrale Anlaufstelle haben und sich leicht orientieren können. „In der derzeitigen öffentlichen Debatte werden jedoch vorwiegend Maßnahmen vorgeschlagen, die die sektorale Trennung im Kern unberührt lassen“, kritisiert Reimann.
AOK für gemeinsam betriebene Integrierte Notfallzentren
Der richtige Weg, um den Patienten eine Notfallversorgung aus einer Hand zu ermöglichen, sei aus Sicht der AOK die Bündelung in Integrierten Notfallzentren, die von niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten gemeinsam betrieben werden. Grundlage für die Planung der Standorte sollten Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Struktur, Erreichbarkeit und Qualifikation des Personals sein. „An welchen Kliniken die Integrierten Notfallzentren am besten angesiedelt werden, sollten Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaften, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen gemeinsam in den von uns vorgeschlagenen 3+1-Gremien unter Landesaufsicht entscheiden“, so Reimann. Das garantiere eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung aller Akteure und einen effizienten Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln. „Wichtig ist, dass die Integrierten Notfallzentren nicht automatisch an jedem Krankenhaus mit Notfallstufe eingerichtet werden, sondern dass sich die Planung am tatsächlichen Bedarf orientiert.“ Zur Finanzierung der Leistungen in den Zentren schlage die AOK ein eigenständiges Notfallversorgungsbudget vor.
Qualität auch in der Notfallversorgung stärker in den Blick nehmen
„Wichtig ist, dass auch bei den Notfällen die Qualität der Versorgung stärker in den Fokus genommen wird“, fordert Reimann. „Patientinnen und Patienten sollten nicht in die am schnellsten erreichbare Klinik gebracht werden, sondern in ein Krankenhaus mit adäquater Ausstattung für ihren Behandlungsbedarf – auch über Ländergrenzen hinweg.“ Daher solle zur Reform auch gehören, dass die medizinische Notfallrettung ein eigenständiger Leistungsbereich im Fünften Sozialgesetzbuch werde. Auf Basis dieser Verankerung im SGB V könnten bundesweit geltende Standards und eine einheitliche Qualitätssicherung entwickelt werden.
Weitere Informationen zu den Positionen der AOK für einer Vergütungs- und Strukturreform im Krankenhaussektor: https://aok-bv.de/hintergrund/dossier/krankenhaus/
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