„Die Erwartungshaltung war hoch, als bekannt wurde, dass das Bundesgesundheitsministerium heute die Eckpunkte für die so dringend notwendige GKV-Finanzreform vorstellen würde. Jedoch ist das Ergebnis, auch wenn der Minister Leistungskürzungen weiterhin ausschließt, mehr als enttäuschend – und zwar in zweierlei Hinsicht:

In dem im März 2022 kurzeitig öffentlich gemachten Entwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes war noch von einem Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro die Rede. Schon das war unzureichend. Vom Bundesfinanzminister hat Lauterbach aber jetzt nur zwei Milliarden Euro zugesichert bekommen. Das Gros der Belastungen geht an die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, indem die Zusatzbeiträge um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden.

Drei Milliarden Euro sollen über Effizienzpotenziale bei Arzneimittelherstellern, Krankenhäusern und im ambulanten Bereich gehoben werden. Soweit, so gut. Doch die restlichen Finanzierungspunkte – ein Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro sowie die „Entsparung“ der Kassen und des Gesundheitsfonds sind lediglich eine Überbrückungshilfe.

Die vorgestellten Eckpunkte sind außerdem enttäuschend, weil die große Finanzkeule damit auf das Jahr 2024 verschoben wird. Dann sind nämlich die Vermögen der Kassen verbraucht und das Darlehen muss zurückbezahlt werden.

Unserer Ansicht nach fehlen wichtige Aspekte im angekündigten Gesetzesentwurf. So bleiben etwa die erhöhten Beiträge für ALG II-Bezieher, Überlegungen zu einem langfristigen, dynamisierten Bundeszuschuss oder sonstige Einsparreserven, z. B. im AMNOG-Bereich, unbestimmt.“

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