IHK-Mitglieder, die Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind, diese betreuen oder beraten, haben am 27. Juni 2022 von 14 bis 16 Uhr die Möglichkeit, sich in einem kostenlosen Webinar einen ersten Überblick zur Reform der Grundsteuer zu verschaffen. Dabei werden die verschiedenen Bewertungsmodelle erläutert und auch ein Überblick über die Erklärungsvordrucke gegeben. Gero Hagemeister, Vorsitzender des IHK-Rechts- und Steuerausschusses dazu: „In NRW wird es für die Unternehmen keine besondere Mitteilung des Finanzamtes zur Abgabe einer elektronischen Grundsteuerwerterklärung geben. Vielmehr müssen die Unternehmer eigenständig aktiv werden.“ Weitere Informationen finden sich auf der IHK-Homepage unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492733

Hintergrund: Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eine elektronische Grundsteuerwerterklärung einzureichen. Auf Grundlage der Erklärungen ermittelt dann das Finanzamt den Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 sowie den Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025, der an die betreffenden Kommunen zur Kalkulation der neuen Grundsteuerhebesätze für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 übermittelt wird.

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