Durch den Kompromiss sollen gesetzliche Mindestlöhne nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden. Dabei müssen sie sich an der jeweiligen Wirtschaftskraft in den Mitgliedsländern orientieren. „Die Einigung auf einheitliche Mindestlohn-Regeln wird wichtige Impulse bei der Tarifsicherung setzen und kann Lohnerhöhungen für 24 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU mit sich bringen, auch bei uns in Deutschland. Perspektivisch müssen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, einen Mindestlohn von 60 Prozent des mittleren Einkommens – die Armutsgrenze in der EU – einzuführen“, so die SoVD-Vizepräsidentin.
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