Zur heutigen Entscheidung des Bundesrats zur Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten erklärt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO):

„Dass der Bundesrat seine Blockadehaltung in letzter Sekunde aufgegeben hat, war überfällig. Die Forderungen nach höheren Bandbreiten und Latenzanforderungen waren aus rechtlicher sowie aus technischer Sicht nicht begründbar.

Das Recht auf Internet-Grundversorgung darf nun auch in der Umsetzung nicht zur Glasfaser-Ausbaubremse werden. Um das zu verhindern, muss die Bundesnetzagentur dafür sorgen, dass insbesondere in dünn besiedelten Gebieten und Einzellagen drahtlose Internetzugangstechnologien wie Mobilfunk und Satellitenkommunikation zur Anwendung kommen können. Durch den Einsatz drahtloser Technologien lässt sich die digitale Teilhabe für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger schnell und unbürokratisch sicherstellen, ohne, dass ohnehin knappe Baukapazitäten umpriorisiert werden müssten, und damit das Ausbautempo beim Glasfaserausbau deutlich verringert wird.“

Über den BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.

Als führender Glasfaserverband mit über 420 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für 80 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verantwortlich. Die mehr als 230 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2020 2,9 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 5 Mrd. Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.

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