Vor allem im Sommer, wenn sich in den Abendstunden beinahe täglich starke Gewitter entladen, fragen sich viele Hausbauer und -besitzer, ob es nicht doch ratsam wäre, einen Blitzableiter auf dem Dach zu installieren. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen eine solche Schutzmaßnahme sinnvoll ist, was ein Blitzableiter kostet und was Sie außerdem zum Thema Blitzschutz wissen müssen.

Was passiert beim Blitzeinschlag?

Wenn ein Blitz im Haus einschlägt, dann sorgt das nicht nur für ohrenbetäubenden Lärm, sondern richtet im schlimmsten Fall auch einen ziemlich großen Schaden an. Neben einem Dachstuhlbrand (und damit verbundenen Wasserschäden durch die Löscharbeiten) kann ein Blitz auch die Dachfläche, Dachbalken, den Putz, Türen und Fenster sowie die komplette Elektro-Installation im Haus beschädigen beziehungsweise zerstören.

Der Grund hierfür ist, dass sich der Blitzstrom nicht in der Erde entladen kann, sondern über das gesamte Haus verteilt. Um das zu vermeiden, ist ein Blitzableiter, bestehend aus Fangeinrichtung, Ableitung und Erdungsanlage, notwendig.

Ist ein Blitzableiter Pflicht?

Wenn Sie gerade ein Haus bauen oder Ihr Eigenheim aufrüsten wollen, haben Sie sich vielleicht schon gefragt, ob Sie zur Installation eines Blitzableiters verpflichtet sind. Die Antwort lautet: Nein. Eine Blitzableiter-Pflicht für Privat-Gebäude besteht nicht in Deutschland.

Dennoch sollten Sie unbedingt einen Blick in Ihre Hausratsversicherung werfen. Gibt es darin eine Klausel zum Thema Blitzschutz-Vorkehrungen, wird der Blitzableiter schnell zum Muss.

Wann ist ein Blitzableiter sinnvoll?

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Blitz in Ihrem Haus einschlägt, ist äußerst gering. Auch wenn vermutlich jeder schon einmal miterlebt hat, wie sich ein Blitz ganz in der Nähe entlädt – durchschnittliche Wohnhäuser kommen hierbei vergleichsweise selten zu Schaden.

Trotzdem ist es unter gewissen Umständen nicht nur sinnvoll, sondern ausgesprochen empfehlenswert, einen Blitzschutz zu installieren. Ein Blitzableiter lohnt sich, wenn Ihr Haus:

  • alle umstehenden Gebäude und auch Bäume überragt
  • in exponierter Lage steht
  • ein Dach aus leicht brennbarem Material hat (bspw. Reet)
  • viele teure Elektrogeräte beherbergt

Gut zu wissen: Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach erhöht das Risiko, dass der Blitz einschlägt, nicht.

Blitzableiter immer in Kombination mit innerem Blitzschutz

Viele Eigenheimbesitzer fühlen sich umfassend geschützt, wenn sie einen Blitzableiter auf ihrem Dach installiert haben. Fakt ist jedoch: Dieser ist nur dann wirkungsvoll, wenn er mit einem inneren Blitzschutz kombiniert wird. Der sogenannte Überspannungsschutz sorgt dafür, dass Elektrogeräte bei Blitzeinschlag nicht beschädigt werden. Anders als der Blitzableiter ist diese Schutzmaßnahme auch bei Blitzeinschlägen in der Umgebung sinnvoll.

Gut zu wissen: Wenn Sie keinen inneren Blitzschutz in Ihrem Eigenheim haben, sollten Sie bei Gewitter alle Stecker von Elektrogeräten ziehen, um diese vor einem möglichen Blitzeinschlag zu schützen.

Blitzableiter immer von Fachpersonal installieren lassen

Wer seinen Blitzschutz selbst am und im Haus installieren will, spart an der falschen Stelle. Ein Blitzableiter sollte immer von fachkundigen Elektroinstallateuren am Haus angebracht werden. Nur so können Sie sich zu 100 Prozent sicher sein, dass der eventuell einschlagende Blitz auch wirklich weg vom Haus und in die Erde geleitet wird.

Über die Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2021 verkaufte Town & Country Haus mit über 350 Franchise-Partnern 4.811 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von über 1.252,9 Mio. Euro. Mit 2.990 gebauten Häusern 2021 und mehr als 40.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.

Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko der Bauherren vor, während und nach dem Hausbau reduziert.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen. 2020 überzeugte der "Winkelbungalow 108" und gewann in der Kategorie "Bungalows" den 1. Platz des Hausbau Design Awards. Town & Country Haus freute sich 2021 über mehr als 40.000 gebaute Massivhäuser und gewann mit dem Bungalow 92 den Hausbau-Design-Award 2021 in der Kategorie "Bungalows".

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH
Hauptstraße 90 E
99947 Hörselberg-Hainich OT Behringen
Telefon: +49 (36254) 75-0
Telefax: +49 (36254) 75-140
http://www.tc.de

Ansprechpartner:
Virginia Wilsky
Content Managerin
Telefon: +49 (36254) 750
E-Mail: presse@tc.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel