Wie bei VW, Daimler & Co? Hyundai und Kia manipulieren Abgaswerte
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es um mehr als 210.000 Dieselfahrzeuge, die bis 2020 zugelassen wurden. Unklar ist allerdings, in welchem Land die betroffenen Fahrzeuge zugelassen wurden. Der Verdacht ist wie bei VW, Daimler, Fiat Chrysler und anderen Herstellern der gleiche: Die Motorsteuerung soll den Ermittlern zufolge dafür gesorgt haben, dass die Abgasreinigung im normalen Straßenverkehr abgeschaltet oder eingeschränkt wurde. Die entsprechenden gesetzlichen Abgasnormen seien nicht eingehalten und die Kunden getäuscht worden. Zur Beweissicherung ließ die Frankfurter Staatsanwaltschaft Räume der beiden Firmen im Rhein-Main-Gebiet sowie des Zulieferers Borg-Warner durchsuchen. Beteiligt waren rund 180 Ermittler. Koordiniert wurde die Aktion von der EU-Behörde Eurojust.
Staatsanwaltschaft schweigt zum Abgasskandal von Fiat Chrysler
Die Ermittlungen gegen Fiat Chrysler und Iveco dauern bereits knapp zwei Jahren an. Ergebnisse sind bisher nicht ans Tageslicht gekommen. Die Staatsanwaltschaft verweigert standhaft die Akteneinsicht in die Ermittlungen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bisher weit über 1000 Klagen vor Gericht gegen den Fiat Chrysler eingereicht. Mittlerweile liegen erste verbraucherfreundliche Urteile vor. Hier weitere Erkenntnisse unserer Kanzlei:
- Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. Der Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden. Und Iveco gehört zum weitverzweigten Fiat-Imperium.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
- Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Verordnung hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
- Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.
- Fiat Chrysler hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Einbau der sogenannten Zeitschaltuhr zugestanden. Der Einsatz des Timers führt dazu, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten ausgeschalten wird. Grund dafür: Die meisten Fahrten, so die Fiat-Anwälte, dauerten nicht länger als 22 Minuten.
Am EuGH bahnt sich im Abgasskandal Verbraucher-Urteil an
Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wird im Abgasskandal gerade ein neues Kapitel aufgeschlagen. Bisher hat der Bundesgerichtshof die Messlatte für eine Verurteilung der Hersteller sehr hoch gehängt. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) vorliegt. Und auch bei der Ermittlung des Schadensersatzes zeigte sich das Gericht bisher rigoros. Die auf den vollen Kaufpreis anzurechnende Nutzungsentschädigung kann den Schadensersatz unter Umständen vollständig aufzehren.
Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos widersprach am 2. Juni 2022 in seinen Schlussanträgen dieser Sichtweise (Az. C 100/21). Im Ausgangsfall geht es um einen Mercedes mit einem "Thermofenster". Der Rechtsprofessor Dr. Michael Heese aus Regensburg fasst die Ansichten des Generalanwalts folgendermaßen zusammen: „Die einschlägige Verordnung schütze auch die individuellen Interessen der Käufer. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb unvereinbar. Im Klartext: Hersteller haften nach § 823 II BGB in Verbindung mit EU-Recht bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, und die Vorteilsausgleichung wird – insbesondere auch bei den Leasing-Fällen – erheblich einzuschränken sein; die Hersteller müssen die Haftung (im Einzelfall) spüren!“
Folgt der EuGH dieser Sichtweise – was er in der Regel tut – könnte eine neue Klagewelle auf die Autoindustrie zurollen. Vor allem Fahrzeuge mit den Abschalteinrichtungen „Thermofenster“ und „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ wären davon betroffen. Beide Manipulationstechniken kommen in den meisten Diesel-Fahrzeugen vor. Selbst das Software-Update zum VW-Skandalmotor EA189 soll ein Thermofenster sein. Auch Daimler, Fiat Chrysler, BMW und Opel sollen auf diese Manipulationsstrategien zurückgreifen, um die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten zu können. Im realen Straßenbetrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt.
Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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