Nach zwei Jahren coronabedingter Pause taten die golfspielenden Zahnärztinnen und Zahnärzten nach ihrer Fortbildungswoche noch etwas für einen guten Zweck.

6.400 Euro konnte der Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Dr. Michael Brandt zum Abschluss der Kongresswoche an den stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Sylt, Carsten Kerkamm, für die Stiftung „Familien in Not“ übergeben. Damit hatten schon einmal alle gewonnen, die ansonsten nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen.

Auf dem bestens präparierten Platz des Marine-Golfclub-Sylt gewann Elke Scholze vom Heimatclub den Bruttopreis der Damen, bei den Herren war Johannes Maly vom Golfclub an der Schlei bester Spieler.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Nettowertung Kongressteilnehmer HCP bis 21,5
1. Dr. Edzard Bleis, GC Hedwigsburg
2. Dr. Michael Brandt, Golf- und Landclub Uhlenhorst
3. Dr. Stefan Röhricht, Golf- und Landclub Uhlenhorst

Nettowertung Kongressteilnehmer HCP 21,6 – 36
1. Alexander Dvorak, Golf- und Landclub Ahaus
2. Thomas Wolff, GC Lohersand
3. Dr. Carsten Vollmer, Osnabrücker Golfclub

Nettowertung Gäste und Mitglieder Golfclub Sylt
1. Dr. Bernd Burwinkel, GC Oldenburger Land
2. Gerald Schlumbohm, GC Aukrug
3. Diana Saueressig, Golf- und Landclub Ahaus

Die glücklichen Gewinner in der Verlosung der hochwertigen Dentalgeräte waren Dr. Otto Walther (Translux-Lichtgerät der Firma Heraeus) und Thomas Wolff (Elipar-Lichtgerät der Firma Espe), Gutscheine für das Golfhouse, gestiftet von der Firma Schlumbohm, gewannen Alexander Dvorak und Kurt Dawirs.

Auch 2023 ist wieder ein Charity-Turnier zum Kongressabschluss der Sylter Woche geplant.

Über Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein wurde am 27. April 1946 gegründet und stellt seit jeher als Körperschaft des öffentlichen Rechts die gesetzliche Vertretung der schleswig-holsteinischen Zahnärztinnen und Zahnärzte dar. Sie setzt sich für die gesundheits- und berufspolitischen sowie sozialen Interessen ihrer rund 3.500 Mitglieder ein und ist kompetenter Ansprechpartner gegenüber der Landesregierung, den Parteien, Behörden und Verbänden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz).

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