Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem Wildtier erhöht sich im Frühjahr enorm. Das liegt in der Hauptsache daran, dass die Wildtiere bei Einbruch der Dämmerung auf Futtersuche gehen. Am gefährlichsten sind die Monate April und Mai und hier die Zeit morgens zwischen 6 und 7 Uhr und abends von 21 bis 22 Uhr, erklärt der Deutsche Jagdverband. Kommt es zu einem Unfall mit einem Wildtier, werden die durch einen Wildunfall entstandenen Schäden jedoch nicht immer von der Kfz-Versicherung übernommen. Darauf weist jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

„Wer bei seiner Kfz-Versicherung nur eine Haftpflichtabsicherung abgeschlossen hat, ist bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier praktisch nicht versichert“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Nur die Kaskoversicherung bietet Deckung bei einem Wildunfall. Es bestehen aber Leistungsunterschiede in der Absicherung. Die Teilkaskoversicherung bietet bei einem Unfall mit einem Wildtier, wie Reh, Wildschwein, Hirsch, Fuchs, etc. Versicherungsschutz. Bei den so genannten Basistarifen sind Schäden in der Teilkaskoversicherung durch Vögel, wie Fasanen oder Raubvögel jedoch oft ausgeschlossen. Bessere Tarife in der Kfz-Versicherung bieten eine Absicherung für Unfälle mit „Tieren aller Art“ an, informiert der Fachmann weiter. Um Probleme mit der Kfz-Versicherung auszuschließen, ist eine polizeiliche Unfallaufnahme mit einer Wildunfallbescheinigung über die Tierart sinnvoll. Eine Wildunfallbescheinigung kann auch der Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter) oder Förster (Försterdienststelle) ausstellen.

Weitere Informationen zum Thema (z.B. Regeln nach Wildunfall, Videos, Tipps zur Vorbeugung Wildunfall, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“, „Kfz und Wildunfall“ zur Verfügung.

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