Die Einhaltung geschlossener Verträge ist für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette maßgebliche Voraussetzung für einen funktionierenden Handel. Gestiegene Energie- und Transportkosten infolge des Ukrainekrieges treffen alle Marktbeteiligten gleichermaßen und geben keiner Vertragspartei das Recht, sich an getroffene Vereinbarungen nicht mehr halten zu müssen oder Änderungen verlangen zu können. Auf diesen Grundsatz der Vertragsgestaltung weist DER AGRARHANDEL aus aktuellem Anlass hin.

Besonders in der heutigen Situation ist dieser Grundsatz von enormer Bedeutung. Denn in der laufenden Kampagne wurde aufgrund der attraktiven Preise teilweise mehr als 50 Prozent der Ernte 2022 von der Landwirtschaft vorkontrahiert. Sollte die Landwirtschaft unter dem Vorwand höherer Gewalt oder gestörter Geschäftsgrundlage versuchen, sich der Kontraktverpflichtung zu entziehen, würde das über Jahre gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Landwirtschaft und Erfassungshandel gestört.

DER AGRARHANDEL kann derzeit einen Anspruch zur einseitigen Änderung des Vertragsverhältnisses zugunsten der Landwirtschaft nicht erkennen. Anders formuliert: Es gibt kein allgemein gültiges Recht einer Vertragspartei auf ein „gewinnbringendes Geschäft“. Es kann eben auch dazu kommen, dass ein im Nachhinein verlustreicher Vertrag erfüllt werden muss. Auch dies kann sowohl Landwirtschaft als auch Erfassungshandel treffen. Das einseitige Abweichen oder Nicht-Erfüllen von Verträgen führt dabei in der Regel zur Schadenersatzpflicht.

Der Erfassungshandel sichert im Rahmen des internen Risikomanagements die Einkaufspositionen mit der Landwirtschaft an den Börsen ab. Aufgrund der hohen Preisdifferenzen sind an den Börsen Nachschüsse in einem nie dagewesenen Ausmaß angefallen. Würden die mit der Börsenposition zusammenhängenden Einkaufspositionen mit der Landwirtschaft nun ausfallen, entstünde ein erhebliche finanzieller Schaden, den es auszugleichen gilt.

Die Agrarhandelsunternehmen verstehen sich auch und gerade in Krisenzeiten als verlässlicher Partner der Landwirte. Die gesamte Wertschöpfungskette von Landwirtschaft, Erfassungshandel, Mühlen, Exportwirtschaft bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel verlässt sich auf die gegenseitige Liefertreue.

Über den DER AGRARHANDEL – Bundesverband Agrarhandel und Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V.

Der Agrarhandel e.V. ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Futtermitteln. Sie erfassen bundesweit Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Auch zählen internationale Im- und Exporteure sowie Makler von Agrarerzeugnissen zu den Mitgliedern. Der Agrarhandel e.V. ging 2022 aus einer Verschmelzung des Bundesverbands Agrarhandel e.V. (BVA) und des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. (VdG) hervor. Er unterhält Geschäftsstellen in Hamburg und Berlin.

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