„Die konsequente Substitution biologischer Arzneimittel bietet die Chance, bei gleichwertiger Versorgungsqualität die Ausgabenlast für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu reduzieren. Es handelt sich dabei nicht um einen „automatischen“ Austausch, sondern um einen von qualifiziertem pharmazeutischen Personal durchgeführten und durch Beratung unterstützten Vorgang. Er wird durch die Vorgaben des G-BA zusätzlich abgesichert. Klinische Untersuchungen sind im Zulassungsprozess der Biosimilars verpflichtend, sodass Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gewährleistet sind. Zudem ist die Sicherheit des Präparate-Wechsels in zahlreichen Studien erprobt worden. Auch die Zulassungsbehörden halten den Austausch für sicher.
Entgegen der Darstellung der Pharmaverbände hat die Neuregelung zur Substitution von Biologika ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial: Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) wären allein im Jahr 2019 Einsparungen in Höhe von 758 Millionen Euro für die GKV möglich gewesen, wenn in der Therapie immer das preiswerteste vergleichbare Biosimilar zum Einsatz gekommen wäre. Zudem ist in vielen Fällen gar keine Umstellung der Therapie notwendig: 55 Prozent der Behandelten sind laut der WIdO-Analyse neu eingestellt wurden und hätten von Anfang an ein Biosimilar erhalten.“
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