Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass kinderreiche Familien bei den Beitragssätzen bessergestellt werden müssen als kleinere Familien und Paare ohne Kinder. Dazu erklärt der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) Thomas Greiner:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhöht den Druck auf die Bundesregierung, sich endlich einer öffentlichen Diskussion über die künftige Finanzierung der Pflege zu stellen. Die Kosten der Pflege steigen dramatisch durch deutliche Lohnzuwächse, explodierende Energiepreise und die hohe Inflation. Vielen Pflegeeinrichtungen wird nichts anderes übrigbleiben, als den Eigenanteil der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen zu erhöhen – von 550 bis zu 1.100 Euro und zwar pro Monat. 

Die Bundesregierung hat sich bisher einer ehrlichen Debatte über die Finanzlage der Pflege in Deutschland verweigert. Diese Scheuklappen-Strategie der Bundesregierung muss nun ein Ende haben. Die Zahlen und Fakten müssen auf den Tisch und wir brauchen einen Pflegegipfel, um zu klären, wie die Pflege auf Dauer finanziert werden kann.“

Über den Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.

Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitgeberverband Pflege e.V.
Reinhardtstraße 3
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 6780637-0
Telefax: +49 (30) 6780637-22
http://www.arbeitgeberverband-pflege.de

Ansprechpartner:
Andrea Renatus
Leiterin der Geschäftsstelle
Telefon: +49 (30) 6780637-10
Fax: +49 (30) 6780637-22
E-Mail: renatus@arbeitgeberverband-pflege.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel