„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine richtungsweisende Entscheidung für Millionen Fitness-Kunden in Deutschland getroffen: Die Studios müssen ihren Kunden alle Beiträge der Lockdown-Monate zurückzahlen!
Im BGH-Fall hatte ein Kunde von seinem Fitnessstudio nebst Kündigung auch die Rückzahlung der per Lastschrift eingezogenen Beiträge für eine coronabedingte dreimonatige Schließung zwischen dem 16. März und dem 4. Juni 2020 gefordert. Zwar wurde die Kündigung akzeptiert, doch das Geld wollte das Studio nicht zurückzahlen. Auch einen Gutschein verweigerte man dem Kunden.
Nun aber hat der BGH klare Verhältnisse geschaffen, sich der Ansicht der Vorinstanzen angeschlossen und einen Rückzahlungsanspruch der Kunden bejaht. Auch haben Fitnessstudios keinen Anspruch darauf, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen und die Laufzeit zu verlängern.
Mit WBS-Schreiben Beiträge zurückfordern und McFit-Preiserhöhung widersprechen
Damit Kunden jedoch ihre Beiträge zurückbekommen, müssen sie diese jetzt aktiv vom jeweiligen Studio zurückfordern. Für die Millionen Verbraucher in Deutschland haben wir als Kanzlei daher ein anwaltliches Musterschreiben unter https://lp.wbs-law.de/fitnessstudio aufgesetzt, welches sich bereits in Hunderten Fällen bewährt hat. Dazu müssen Kunden lediglich unser Formular ausfüllen und anschließend das Schreiben an das Fitnessstudio senden.
Einen weiteren wichtigen Mehrwert bietet unser Zusatzschreiben allen Mitgliedern der größten Studiokette McFit. Am 23. März 2022 hatte die Fitnessstudio-Kette angekündigt, die Preise für Bestands- und Neukunden um stolze 25% zu erhöhen. Diese sollten bereits eine Woche später gelten. Dafür jedoch gab und gibt es keine rechtliche Grundlage. Ein Einverständnis der Kunden wollte sich die Kette durch einen dreisten Trick „erschleichen“. Ein unscheinbares Schild am Eingang der Studios informierte die Kunden darüber, dass diese beim Passieren des Eingangs-Drehkreuzes der Erhöhung zustimmen würden. Teilweise stand dieses Schild gar erst hinter dem Eingang.
Mit unserem Musterschreiben können McFit-Kunden sowohl der Preiserhöhung widersprechen als auch die Erhöhung am Studio-Eingang anfechten. Zudem sichert das Schreiben alle Kunden vor künftigen Preiserhöhungen ab. Die Verträge der McFit-Kunden, die unser Schreiben genutzt haben, laufen zu den alten Konditionen weiter.
Mit unserem Angebot erhalten Millionen sportbegeisterte Verbraucher somit gleich vierfach die benötigte Hilfe, um schnell zu ihrem Recht zu kommen:
- Kunden aller Studios können sich die Corona-Beiträge zurückholen!
- McFit-Kunden widersprechen der Beitragserhöhung!
- McFit-Kunden fechten die „Preiserhöhung am Eingang“ an
- McFit-Kunden sichern sich gegen künftige Erhöhungen ab!
Betroffene Kunden erhalten unter dem folgenden Link schnell und unkompliziert Hilfe:
https://lp.wbs-law.de/fitnessstudio
Wir hoffen, dass wir so möglichst vielen Kunden behilflich sein können und diese auf unkomplizierte Weise ihre Ansprüche gegen die Fitnessstudios durchsetzen.“
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online- und Medienbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 20 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.
Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 9688813186
Telefax: +49 (221) 40067552
http://www.wbs-law.de
Telefon: +49 (221) 951563-0
Fax: +49 (221) 951563-3
E-Mail: solmecke@wbs-law.de