Das LNG-Beschleunigungsgesetz wird voraussichtlich am heutigen Donnerstagabend im Bundestag und anschließend am Freitag im Bundesrat ohne große Änderungen verabschiedet werden. BUND, NABU und WWF haben bereits zuvor vereinbart, juristisch gegen den Baustart von LNG-Terminals am Standort Wilhelmshaven vorzugehen und Widerspruch einzulegen. Vor diesem Hintergrund äußern sich Vertreter*innen der drei Organisationen zum LNG-Beschleunigungsgesetz.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Das Beschleunigungsgesetz loggt uns in eine überdimensionierte und klimaschädliche Planung ein. Bundesminister Robert Habeck hat öffentlich erklärt, zwei LNG-Terminals plus Einsparungen seien ausreichend. Die vorgesehenen zwölf Terminals würden einen russischen Lieferstopp mehr als überkompensieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bis weit über den Zeitraum hinaus verfestigen, an dem wir schon frei von Gasversorgung sein sollten. Diese fossile Überkapazität ist mit dem 1,5 Grad Ziel nicht vereinbar. Die aktuelle Energiekrise darf nicht von der Gaswirtschaft missbraucht werden, um im Ergebnis mehr Erdgas in Deutschland abzusetzen als vor dem Krieg.”

Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident: „Wir erkennen an, dass dringend die Abhängigkeit von Erdgas aus Russland verringert werden muss. Allerdings erwarten wir, dass die Notlage, mit der die Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung und die Verkürzung der Beteiligungsverfahren begründet wird, hinreichend und präzise durch eine Bedarfsanalyse dargelegt wird. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein hohes Gut, dessen Wirksamkeit nicht leichtfertig geschwächt werden darf. Und schon gar nicht darf dieses Vorgehen als Blaupause für alle kommenden Infrastrukturprojekte gelten. Denn bei allen heutigen Entscheidungen müssen mehr denn je auch die Natur- und die Klimakrise in den Fokus gerückt werden. In Wilhelmshaven hat der Bau von LNG-Terminals begonnen, ohne dass die offizielle Genehmigung inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung abgewartet wurde. Wir werden gemeinsam Widerspruch einlegen, weil Planungsbeschleunigung keinen Blankoscheck für schlechte Entscheidungen sein darf.“

Christoph Heinrich, WWF-Vorstand Naturschutz: „Laut Gesetzentwurf sollen LNG-Terminals eine Laufzeitgenehmigung bis zum 31.12.2043 erhalten. Danach dürfen sie nur weiter betrieben werden, wenn ein Antrag zur Umstellung auf Wasserstoff gestellt worden ist. Das Gesetz stellt keine Anforderungen an die Betreiber*innen von LNG-Terminals, diese auf Wasserstoff auszurichten, diese sollten deshalb auch nicht als H2-Ready bezeichnet werden. Anders als von der Bundesregierung behauptet, werden konventionelle fossile Projekte auf den Weg gebracht, die nicht H2-Ready sind. Eine Laufzeit der LNG-Terminals bis Ende 2043 passt nicht zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes und den Anforderungen des Wasserstoffhochlaufs. Alle anerkannten wissenschaftlichen Szenarien und auch die Nationale Wasserstoffstrategie gehen davon aus, dass Deutschland spätestens ab dem Jahr 2025 größere Mengen grünen Wasserstoffs importieren muss, um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. LNG-Terminals dürfen den Wasserstoffhochlauf nicht blockieren.”     

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