Der VKU hat heute seine Stellungnahme zum Entwurf des sogenannten Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz an das BMWK gesendet. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Das Anliegen der Bundesregierung, sich bestmöglich auf eine Gasmangellage vorzubereiten, ist richtig. Die Sorge vor den erheblichen ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Lage treibt auch die Kommunalwirtschaft um. Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch vollkommen ungeeignet, um darauf angemessen zu reagieren. Im Gegenteil: Das Gesetz würde in einer Lage, die ohnehin schon von erheblicher Unsicherheit geprägt ist,  die kommunale Energiewirtschaft strukturell schwächen und damit die Versorgungssicherheit gefährden.

Das gilt vor allem für die geplante Pönalisierung der Erdgasverstromung. Sie ist unnötig und schädlich. Dieser schwere Markteingriff würde in einer Krisensituation keine sinnvolle Lenkungswirkung entfalten und lediglich zu Mehrkosten in Milliardenhöhe für die kommunalen Energieversorger führen, die am Ende ihre Kundinnen und Kunden bezahlen müssen. Auch ohne eine Pönale würde der stark steigende Gaspreis und die im Gesetzentwurf geplante temporäre Rückkehr der Kohlekraftwerke an den Strommarkt die Gasverstromung durch Marktmechanismen ohnehin weitestgehend zurückzudrängen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einbeziehung der Kraft-Wärme-Kopplung droht, die sichere Wärmeversorgung der privaten Haushalte und geschützten Kunden zu gefährden. Die Pönale auch für KWK entzieht ihr die wirtschaftliche Grundlage. Um die Wärmeversorgung aufrecht zu erhalten, wird sie durch die Pönale nur teurer. Das kann angesichts der ohnehin schon hohen Energiekosten niemand wirklich wollen. Ein weiteres Problem für kommunale Energieversorger: Langfristig verkaufte Strommengen müssten am Markt zu Höchstpreisen neu beschafft werden. Auch dies geht zu Lasten der Unternehmen und am Ende auch der Kundinnen und Kunden. Hier muss dringend nachgebessert werden. Sollte der Gesetzgeber dennoch an der Pönalisierung festhalten, muss insbesondere zwingend im Gesetz definiert werden, wie die auslösende Störung oder Gefährdungssituation beschaffen sein soll  – etwa geknüpft an die Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas.

Für diesen Gesetzentwurf gilt daher: Gut gemeint, ist noch lange nicht gut gemacht. Der hier vorgeschlagene Weg führt in eine energiepolitische Sackgasse.“

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