Steuerklasse optimieren nach Eheschließung

Die Ehe genießt – kraft Grundgesetz – einen besonderen Schutz. Das führt unter anderem zu steuerlichen Vergünstigungen. Das sogenannte Ehegattensplitting bietet für ungleich verdienende Partner (zum Beispiel, weil einer der Partner in Teilzeit arbeitet) die größten Einsparmöglichkeiten, denn dann wird das Einkommen gemeinschaftlich veranlagt. Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt Steuerklasse III, der andere Steuerklasse V. Der Besserverdienende hat somit viel weniger Abzüge und ein größeres Nettogehalt, was sich in der Summe positiv auf das gemeinsame Haushaltseinkommen niederschlägt. Wenn ein Partner 60 Prozent oder mehr zum Familieneinkommen beiträgt, lohnt sich diese Kombination.

Kleiner Tipp: Das Ausrechnen der günstigsten Steuerklassen-Kombination ist ganz einfach über den Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesfinanzministeriums möglich.

Zeitpunkt der Eheschließung ausschlaggebend

Hinsichtlich möglicher Ersparnisse spielt auch der Zeitpunkt der Eheschließung eine Rolle. Heiratet ein Paar zum Beispiel am 31. Dezember, so gilt die steuerliche Vergünstigung rückwirkend für das komplette Jahr.

Heiraten bietet höhere FreibeträgeSparer-Pauschbetrag

Hat man Geld angelegt, der Partner aber nicht, so bringt eine Hochzeit unter Umständen steuerliche Vorteile. Der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro verdoppelt sich bei Ehepaaren und kann dann frei aufgeteilt werden. So können bis zu 1.602 Euro Zinsen, Dividenden etc. pro Jahr eingenommen werden, ohne dass Abgeltungsteuer gezahlt werden muss.

Teure Geldgeschenke

Hohe Geldgeschenke an den Partner sollten ebenfalls erst nach der Eheschließung erfolgen, denn dann steht jedem Partner ein Freibetrag von bis zu 500.000 Euro zu. Vorher ist eine steuerfreie Schenkung nur in Höhe von 20.000 Euro möglich.

Erbschaften

Auch beim Thema Erbschaft spielt die Ehe eine nicht unwesentliche Rolle, denn die gleichen Freibeträge wie bei der Schenkungsteuer gelten auch bei der Erbschaftsteuer. Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei unverheirateten Paaren zu bösen Überraschungen führen kann: Die gesetzliche Erbfolge erkennt unverheiratete Paare nicht an. Gibt es kein Testament, geht der Partner leer aus.

Steuerklassenwechsel bei Elternzeit – Elterngeld bei verheirateten Paaren optimieren

Die Berechnung vieler Lohnersatzleistungen ist an das Nettogehalt geknüpft. Das betrifft zum Beispiel das Elterngeld oder das Arbeitslosengeld. Mit der Wahl der richtigen Steuerklasse kann man deren Höhe direkt beeinflussen. Bei der Berechnung des Elterngeldes muss jedoch beachtet werden, dass der Steuerwechsel spätestens sieben Monate vor Geburt des Kindes vollzogen sein muss.

Versicherungen werden gemeinsam günstiger

Für Verheiratete lohnt sich der Abgleich von Versicherungen. Oftmals können Policen zusammengelegt bzw. erweitert werden, etwa bei Rechtsschutz-, Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Auslandskrankenversicherungen. Zur gegenseitigen finanziellen Absicherung sollten sich Eheleute bei bestehenden privaten Renten-, Unfall- und Lebensversicherungen als Begünstigte eintragen lassen. Außerdem sollte über eine Risikolebensversicherung nachgedacht werden – spätestens wenn sich Nachwuchs ankündigt oder größere Investitionen über Kredite finanziert werden.

Krankenversicherung und gegenseitige Absicherung des Partners und der Kinder

Hört ein Ehepartner auf zu arbeiten, beispielsweise um Kinder zu betreuen, kann der andere Partner ihn und die Kinder bei der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern.

Gemeinschaftskonto

Viele Paare eröffnen ein gemeinsames Konto für laufende Ausgaben. Beim Gemeinschaftskonto gibt es zwei Varianten: Eheleute wählen meist das „Oder-Konto“, bei dem jeder Kontoinhaber grundsätzlich allein über das Konto verfügen kann. Dies ist beim „Und-Konto“ anders, hier bedarf jede Verfügung eines Kontoinhabers der Zustimmung des anderen. Nicht vergessen: Entscheiden Sie sich für ein „Und-Konto“ oder behält jeder Partner sein eigenes Konto, sollte mittels einer Vorsorgevollmacht sichergestellt werden, dass im Notfall (z. B. Krankheit oder schwerer Unfall) die Bankangelegenheiten des Partners geregelt werden können. Vordrucke hierfür bieten die Kreditinstitute an.

Mehr Informationen zu Konten für Paare finden Sie auf unserem Blog.

Hinweis: All diese Regeln gelten auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

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