„Als Betriebsleiterin und Betriebsleiter ist die ordnungsgemäße Dokumentation nicht nur beim papierhaften Büro verpflichtend, denn eine Schonfrist für diese Pflicht gibt es bei einem Wechsel auf digitale Medien nicht“, informiert Thomas Hollritt, Technischer Berater bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. „Daher ist eine Verfahrensdokumentation bei diesem betrieblichen Entwicklungsschritt unabdingbar und die Grundsätze des GoBD müssen beachtet werden.“ Das Online –Seminar zeigt den Teilnehmenden wie man die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung richtig umsetzen kann. Auch Betriebe, die ihre Aufzeichnungen bereits digitalisieren oder dies in naher Zukunft einführen wollen, können durch die Veranstaltung dazu lernen. In einfachen Schritten zeigen die Fachreferenten, wie eine Verfahrensdokumentation einfach und nachvollziehbar im Betrieb handhabbar ist, was es bedeutet, GoBD-konform zu arbeiten und wie dies bei einer Betriebsprüfung helfen kann. Abgerundet wird das Online-Seminar durch praktische Einblicke in die Umsetzung, damit die Anforderungen zeitnah erfüllt werden können.
Als Fachreferenten stellen Jochen Rüdel, IN-Software GmbH, und Matthias Greßler, DATEV eG, die nötige Theorie und mögliche Praxislösungen vor. Thomas Hollritt, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, informiert über das Unterstützungsangebot der Kammer für die Mitgliedsbetriebe. Den Zugangslink für das Seminar am Donnerstag, 2. Juni, von 10 bis 11:30 Uhr erhalten die registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Tag vor der Veranstaltung per E-Mail.
Anmeldungen sind möglich über die Website der Handwerkskammer auf www.hwk-mannheim.de unter der Rubrik Betriebsführung / Veranstaltungskalender, über E-Mail: gb2_anmeldung@hwk-mannheim.de oder per Telefon: 0621 18002-153. Bei weiteren Fragen hilft Thomas Hollritt, Telefon 0621 18002-146 oder E-Mail: hollritt@hwk-mannheim.de
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