In der aktuellen 5. Corona-Welle mit flächendeckenden Inzidenzwerten über 1.500 haben die Kliniken in Deutschland mit zahlreichen Problemen zu kämpfen: Personalengpässe aufgrund von Quarantäne, Infektionen und Kündigungen, dauerhaft überlastete Mitarbeiter:innen, ein immens hoher Versorgungsaufwand bei Corona-Patient:innen, kostenintensive Infektionsschutzmaßnahmen und Bettenleerstand aufgrund der Verschiebung anderer wichtiger Behandlungen zehren seit langem an der Substanz. Genau in dieser Phase, am 19. März 2022, sind die Ausgleichszahlungen und Versorgungszuschläge des Bundes ausgelaufen. Ein Entwurf zur „letztmaligen“ Verlängerung liegt – seit 20.03.2022 (!) – vor. „Die Kliniken brauchen dringend weitere Unterstützung“, appelliert Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA Bayern. Der Verband fordert gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) dringend eine Verlängerung der Zahlungen sowie eine Erweiterung des Empfängerkreises auf alle Krankenhäuser. VPKA und BDPK treten zudem für eine Verlängerung des Rettungsschirms für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen ein.

„Für die Erlös- und Liquiditätssicherung der Akut- und Rehakliniken ist es dringend geboten, die Corona-Ausgleichszahlungen sowie die Corona-Versorgungszuschläge so lange zu verlängern, wie die Krankenhäuser durch die pandemische Lage wirtschaftlich gefährdet sind“, mahnt Dr. Ann-Kristin Stenger. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass dies mindestens bis zum Herbst dieses Jahres der Fall sein wird. „Darüber hinaus ist es unabdingbar, den Rettungsschirm für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, die ja ebenfalls massiv unter den Pandemiebedingungen zu leiden haben, zu verlängern.“

Der VPKA schließt sich damit den Forderungen des BDPK und auch der DKG an, die diese jüngst in einer Stellungnahme kundgetan haben. Konkret umfassen jene Forderungen die Erweiterung des Empfängerkreises auf alle Krankenhäuser, da diese unabhängig von vorgehaltenen Notfallstufen von den Folgen der Pandemie betroffen sind. Darüber hinaus beinhalten sie die Aufstockung der 98-Prozent-Regelung im Ganzjahresausgleich (GJA) auf 100 Prozent für die Jahre 2021 und 2022, die Ausweitung des Corona-Mehrkostenzuschlages 2022 auf alle Kliniken sowie die Begrenzung der MD-Prüfquote auf 5%, damit die Häuser von Bürokratiepflichten entlastet werden.

„Die Situation ist ernst“, betont Dr. Stenger. Diese Einschätzung untermauert von empirischer Seite auch die Krankenhausstudie von Roland Berger. Das Institut befragte die Führungskräfte der 600 größten Kliniken in Deutschland zur derzeitigen Marktsituation – mit besorgniserregendem Ergebnis. Demnach wuchs der Anteil der defizitären Häuser im ersten Pandemiejahr 2020 auf ein Rekordhoch von 49 Prozent. Trotz steigender Landesbasisfallwerte kämpfen sie mit sinkenden oder stagnierenden Einnahmen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Lage im Jahr 2021 weiter verschlechtert hat. „Die Corona-bedingten wirtschaftlichen Probleme ziehen eine dramatische Abnahme der Liquiditätsreserven nach sich. Dadurch sind wichtige Zukunftsinvestitionen kaum mehr möglich. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, sowohl in Form von Soforthilfen als auch durch eine grundlegende Reform der Finanzierung und der sektorenübergreifenden Organisation, hat dies dauerhaft negative Auswirkungen für uns alle“, ist Dr. Stenger überzeugt. „Eine funktionierende, moderne, flächendeckende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung kann sonst möglicherweise perspektivisch irgendwann nicht mehr gewährleistet werden.“

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 70 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 30.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

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