Die Senatorin für Kinder und Bildung hat ein Konzept für die Schulstandortentwicklung der berufsbildenden Schulen in der Stadtgemeinde Bremen vorgelegt, zu dem der CGB mit Schreiben vom 16.05.22 Stellung bezogen hat. Das Campus-Konzept sieht eine sukzessive Zentralisierung der berufsbildenden Schulen an vier Standorten in Bremen-Nord, Bremen-Süd, Bremen-Ost und Bremen-West bis 2035 vor. Gestartet wird im August mit der Verlegung der Berufsschule für den Groß- und Außenhandel (GAV) in ein neu errichtetes Gebäude in der Überseestadt sowie dem Teil-Umzug der Helmut-Schmidt-Schule von Osterholz in ein angemietetes Gebäude an der Konsul-Smidt-Straße. Über die Zukunft der Dependance  der Helmut-Schmidt-Schule an der Dudweiler Straße ist noch nicht entschieden.

Der CGB hat in seiner Stellungnahme an das Bildungsressort das Campus-Konzept prinzipiell begrüßt. Er verweist darauf, dass Bremen mit dem Berufsbildungszentrum (BBZ) am Doventor mehr als zwei Jahrzehnte über einen zentralen Campus mit Platz für 15.000 Berufsschüler/innen verfügte, der Ende der 1970er-Jahre aus ideologischen Gründen (Zusammenführung von allgemein- und berufsbildenden Schulen in Sek II-Zentren sowie Dezentralisierung der Berufsschulen) aufgegeben wurde. Würde man allein von den Schülerzahlen ausgehen, ohne Berücksichtigung der durch neue Unterrichtsformen und technologische Entwicklungen veränderten Raumbedarfe, könnten noch heute alle 12.600 Berufsschülerinnen und -schüler der laut Konzept insgesamt 18.000 Schülerinnen und Schüler der 16 berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen im BBZ beschult werden.

Die Zeitplanung für die Umsetzung des Campus-Konzepts erachtet der CGB als unrealistisch und den Zeit-horizont als zu langfristig. Beim Campus Nord ist es bereits zu deutlichen Verzögerungen gekommen. Eigent-lich sollte die erste Schule auf dem Gelände der ehemaligen Wollkämmerei bereits in diesem Sommer ihren Betrieb aufnehmen, nunmehr ist frühestens im Juli 24 mit der Fertigstellung des Schulgebäudes zu rechnen.

Der CGB kritisiert, dass sich die Zeitplanung für die Verlegung der berufsbildenden Schulen vielfach an dem Raumbedarf vorhandener oder geplanter allgemeinbildender Schulen orientiert und nicht an den Bedürfnissen der berufsbildenden Schulen. Er sieht hierin ein weiters Beispiel für die seit Jahren zu beobachtende Vernachlässigung der berufsbildenden gegenüber den allgemeinbildenden Schulen in Bremen.

Der CGB erwartet, dass sich die Schulstandortplanung für die berufsbildenden Schulen vorrangig an deren Bedürfnissen und der insbesondere von den Ausbildungsbetrieben geforderten guten und schnellen verkehr- lichen Erreichbarkeit der Berufsschulen orientiert und eine langfristige Standortsicherheit bietet. Für die Be-rufsschule für Einzelhandel und Logistik wäre der Campus West bereits ihr vierter Standort.

In seiner Stellungnahme verweist der CGB auch auf den hohen Sanierungsbedarf vieler Berufsschulen, dem teilweise unter Verweis auf geplanten Neubau oder Anmietung von Neubauten nicht mehr Rechnung getragen wird. Dies gilt u.a. für das Technische Bildungszentrum Mitte (TBZ). Obwohl der CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph bereits im Januar 2019 auf die nicht vorhandene Barrierefreiheit der Schule aufgrund eines fehlenden Fahrstuhls hingewiesen hat und die Sprecherin des Bildungsressorts auf Nachfrage von Weser-Kurier und taz den Einbau eines Fahrstuhls bis Ende 2021 ankündigte, ist bis heute nichts geschehen. Dabei sollten gemäß dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz von 2003 bereits alle öffentlichen Gebäude in Bremen barrierefrei sein.

Der CGB befürchtet, dass zukünftig auch weitere notwendige bauliche Investitionen in den Berufsschulen unter Hinweis auf das Schulstandortkonzept zurückgestellt werden oder unterbleiben.

Bislang sind einzelne berufliche Bildungsgänge in der Stadtgemeinde Bremen an mehreren berufsbildenden Schulen vertreten, wie dies im Zuge der Dezentralisierung auch gewollt war. Im Zuge der Umsetzung des Campus-Konzepts ist ein Abbau von Doppelangeboten vorgesehen. Bezüglich der Zweijährigen Höheren Handelsschule, die bislang sowohl vom SZ Grenzstraße als auch von der Helmut-Schmidt-Schule angeboten wird, findet sich zum Abbau des Doppelangebots jedoch keine Aussage im Konzept, obwohl gerade hier ein Abbau sinnvoll wäre, da beide vorgenannten Schulen demselben Campus (West) zugeordnet sind.

Der CGB vermisst im Konzept weiterhin Aussagen zur dauerhaften Zukunft des Standortes Dudweiler Straße der Helmut-Schmidt-Schule. Nach dem die Schule in ihrem Kern bereits in die Überseestadt verlagert wird, sollte kurzfristig auch über die Zukunft und Zuordnung der Werkschulen entschieden werden. Eine Fortführung als Dependance der Helmut-Schmidt-Schule macht aus Sicht des CGB wenig Sinn.

 

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