• Die Verbraucherzentralen verzeichnen seit Jahresbeginn auffallend viele Beschwerden zu voxenergie und primastrom.
  • Moniert werden vor allem unrechtmäßige Preiserhöhungen, unzulässig erhöhte Abschläge und ein ignoriertes Sonderkündigungsrecht.
  • Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde ist gefordert, schnell und wirkungsvoll einzugreifen.

Seit Januar 2022 sind die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zum fragwürdigen Verhalten von voxenergie und primastrom sprunghaft angestiegen. Bei den Beschwerden geht es in der Regel darum, dass der vereinbarte Verbrauchspreis trotz Preisgarantie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung auf ein exorbitantes Niveau angehoben wurde. Auch das gesetzlich bestehende Sonderkündigungsrecht, das den Kund:innen bei Vertrags- oder Preisänderung zusteht, wird immer wieder ignoriert. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, unzulässig überhöhte Forderungen nicht zu bezahlen.

„Die Vielzahl der festgestellten Vertragsbrüche erfordert ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen der Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde“, so Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Allein bei den Verbraucherzentralen dürfte die Zahl der gemeldeten Fälle bei mehreren tausend liegen.“   

Die Verbraucherzentralen haben die BNetzA über ihren Bundesverband frühzeitig über diese Missstände unterrichtet und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten. Aktuell prüft die BNetzA das von den Verbraucherverbänden kritisierte Marktgebaren der Anbieter.

Immer wieder fragen Ratsuchende, ob es sich bei diesen Vorgängen um Betrug handelt oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Die Beantwortung dieser Frage liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Verbraucherzentralen, sondern müsste durch die Strafermittlungsbehörden beurteilt werden. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nötig, die nur die Betroffenen selbst erstatten können.

Informationen zu Problemen rund um Strom- und Gasverträge bieten die Verbraucherzentralen unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/probleme-mit-strom-oder-gaspreisen-ploetzliche-kuendigungen-69345

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 2848-0
Telefax: +49 (6131) 2848-66
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de

Ansprechpartner:
Fabian Fehrenbach
Referent Energierecht
E-Mail: fehrenbach@vz-rlp.de
Julia Dittmann
Pressestelle
Telefon: +49 (6131) 2848-84
E-Mail: dittmann@vz-rlp.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel