Seit Monaten steckt der Energiemarkt in der Krise. Mit den Ereignissen in der Ukraine hat sich die Lage noch einmal deutlich verschärft. Für die ZVO-Mitgliedsunternehmen stellen sich drängende Fragen: Was passiert, wenn die in Deutschland verfügbare Gasmenge nicht mehr zur Versorgung aller Gaskunden ausreicht? Welche Regelungen gelten nach EU- und nationalem Recht für die Gasknappheit? Wer wird noch versorgt, wenn anderen schon das Gas ausgeht? Und was ist Unternehmen in diesen Fällen zu raten?
In einem ZVO onlineDialog gab Rechtsanwältin Yvonne Hanke von der Kanzlei RITTER GENT COLLEGEN PartG mbB Antworten auf diese wichtigen Fragen und nützliche Handlungstipps, um sich im Falle einer Gasmangellage bestmöglich gegenüber Lieferanten, Netzbetreibern und Behörden positionieren zu können.
Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und steht interessierten ZVO-Mitgliedern exklusiv zur Verfügung.
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