In puncto Infrastruktur und Medientechnik sind die Auflagen bekannt, ein neues Flutlichtprotokoll muss erstellt werden und aufgrund der engen Innenraummaße spielt der VfL weiterhin mit einer Ausnahmegenehmigung.
Das aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie negative Eigenkapital darf sich im Zeitraum vom 31.12.2021 auf den 31.12.2022 nicht wesentlich verschlechtern, wobei der VfL bereits mit Blick aufs Jahresende 2022 mit einem wieder positiven Eigenkapital plant. Mit der Eigenkapitalauflage einhergeht die Planqualität, d.h. die Einhaltung des für die Saison 2022/23 geplanten Jahresergebnisses. Hierbei geht der VfL von einer „schwarzen Null“ aus.
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