Noch bis zum 30. Juni 2022 gelten in Thüringen bei öffentlichen Ausschreibungen die erhöhten Wertgrenzen, die im April 2020 eingeführt wurden.

Durch die Verlängerung der geänderten Wertgrenzen im Bundesland Thüringen können weiterhin Aufträge im Baubereich bis zu 3 Millionen Euro netto über eine beschränkte Ausschreibung vergeben werden. Zuvor war das nur bis zu einem geschätzten Wert von 150.000 Euro möglich.

Im Bereich der Liefer- und gewerblichen Dienstleistungen wurden die Wertgrenzen seinerzeit von 50.000 auf 214.000 Euro angehoben – auch diese Regelung bleibt zunächst bis Ende Juni bestehen. Das bedeutet, dass bis zu dieser geschätzten Summe eine beschränkte Ausschreibung möglich ist.

Grundlage der Regelungen ist die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 9. Dezember 2021, in der die erhöhten Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben bis zum 30. Juni 2022 festgeschrieben wurden. Davon abgesehen wurde in der Vorschrift der EU-Schwellenwert für die Vergabe von Liefer- und gewerblichen Dienstleistungen angepasst. Er liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 215.000 Euro – statt 214.000 Euro.

Quelle:

  • dpa
  • Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Newsletter Auftragswesen aktuell, Februar 2022
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