Bereits 1995 gab es erste Ideen, die fortschreitende Digitalisierung dafür zu nutzen, um Patientenakten zu bündeln und den Prozess der ärztlichen Verordnung für alle zu erleichtern. Gescheitert sind die redlichen Vorhaben stets daran, die Komplexität des Gesundheitswesens ohne Einbindung der Beteiligten abbilden zu wollen. Mit dem 1. Juli 2026 wurde zuletzt eine neue Frist für die Digitalisierung gesetzt – damit sie diesmal nicht schief geht, hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) unter Einbindung von Vertretern aller Beteiligten einen Prozess aufgelegt, der einen reibungslosen Start sichern soll. Um die entsprechende Kompetenz in der Digitalisierung von Prozessen sicherzustellen, wurde die opta data Gruppe als Partner gewonnen.

Agiles Projektmanagement
Bereits seit 2011 ist der Bundesinnungsverband mit Gründung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters am Prozess der Digitalisierung beteiligt. Mit dem „Digitale Versorgung-, und Pflege-, Modernisierungsgesetz“ (DVPMG) von 2021 steht fest, dass der Gesetzgeber das eRezept für die Hilfsmittelversorgung verbindlich zum Juli 2026 verlangt – inklusive einem halben Jahr Pufferzeit, um die Beteiligten an die entsprechende Telematik-Infrastruktur anzudocken. Dies bedeutet, die derzeit noch analog vorliegenden Prozesse in den nächsten dreieinhalb Jahren zu digitalisieren und dadurch einen Mehrwert zu generieren. In der Welt von Bits und Bytes bedeutet dies, sämtliche Fragestellung auf zwei eindeutige Werte zu verdichten – „ja“ oder „nein“. Die derzeitigen Regelungen gehen davon aus, dass bereits bei der Verordnung der Fachaustausch zwischen Arzt und Versorger „auf Augenhöhe“ geschehen muss – und damit Kompetenz auf beiden Seiten bei der Einordnung von Diagnosen unterstellt wird. Die wenigsten Verordnungen sind heute eineindeutig. Das Verzeichnis der zu verordnenden Hilfsmittel ist unvollständig und nicht abschließend. An erster Stelle steht daher das gemeinsame Verständnis von Prozessen, das Schritt für Schritt abgearbeitet werden muss. So werden viele Abhängigkeiten auf wenige reduziert. Ist ein Schritt getan, kann die nächste Frage folgen. So entsteht ein in sich schlüssiger und nachvollziehbarer Gesamtprozess. Gemeinsam hat man sich daher inzwischen mit den Partnern auf ein agiles Vorgehen festgelegt.

Fokus auf den Mehrwert für den Einzelnen
Kaum jemand würde bezweifeln, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens nötig und sinnvoll ist. Schlüsselfaktor bei der Umsetzung bleibt jedoch, dass nicht nur die Gesamtheit aller einen Vorteil sehen muss – jeder Einzelne der Beteiligten muss einen Vorteil in der Nutzung erkennen. Jeder Einzelne ist ein Rad im Gesamtprozess und kann ihn damit empfindlich stören oder ihn mittragen. Im Falle des zuletzt angestoßenen eRezeptes im Bereich der Arzneimittel konnte die Ärzteschaft nur unvollständig eingebunden werden. Die Konsequenzen sieht man jetzt. Das Projekt des BIV-OT hat sich daher von Anbeginn darauf festgelegt, dass alle, die am Prozess beteiligt sind, auch in der Übertragung des Prozesses in die digitale Welt eine Stimme haben sollten. Partner wurden im Bereich der (nicht)ärztlichen Leistungserbringer, Krankenkassen, Abrechnungsdienstleister und ERP-Dienstleistern gesucht und gefunden.

Frühe Feldphasen
Begonnen wurde das Projekt mit der Definition des Prozesses auf Ebene der Leistungserbringer, Abrechnungsdienstleister und ERP-Dienstleister. Im Zentrum steht die Definition aus der Perspektive derjenigen, die Verordnungen vom Arzt erhalten und diese konkretisieren, bearbeiten und abrechnen müssen.

Zu den festen Partnern gehören:
Vertreter der Leistungserbringer: Spitzenverbände der Gesundheitshandwerke, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Sanitätshaus Aktuell AG und rehaVital Gesundheitsservice GmbH.
Vertreter der Software-Anbieter: opta data Stiftung & Co. KG, Optica Abrechnungszentrum, NOVENTI Health SE, TopM Software GmbH, carelogic GmbH. Vertreter der Abrechnungshäuser AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- und Pflegeberufe AG, opta data Stiftung & Co. KG, Optica Abrechnungszentrum, NOVENTI Health SE und azh (NOVENTI HealthCare GmbH). Zudem sind im Projekt Vertreter als sogenannte Selbstabrechner vertreten.

Die Prozesse sind inzwischen definiert und es werden aktuell Datenmodelle vorbereitet für die Umsetzung in den entsprechenden Systemen. Damit wird das Konsortium dann bereit sein für den ersten Feldversuch. Parallel werden Arztworkshops über die Deutsche Gesellschaft für Interprofessionelle Hilfsmittelversorgung DGIHV e.V. aufgesetzt und Gespräche mit Krankenkassen geführt, um auch die vor- und nachgelagerten Prozesse einzubinden. Je nach erweitertem Projektstand werden die Feldversuche dann ausgedehnt. Die Ergebnisse werden regelmäßig an die Verantwortlichen für das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der gematik und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt.

Über Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 25 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7-9
44135 Dortmund
Telefon: +49 (231) 557050-0
Telefax: +49 (231) 557050-40
http://www.biv-ot.org

Ansprechpartner:
Kirsten Abel
Leitung Verbandskommunikation
Telefon: +49 (231) 557050-27
E-Mail: abel@biv-ot.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel