Mit der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, die ab Sonntag, den 3. April 2022 greifen wird, ändert sich die bisherige Vorgabe zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV.
Es gilt dann, dass mindestens eine medizinische Maske genutzt werden muss.
Für das bayerische Verbundgebiet, den Landkreis Lindau, bleibt hingegen die FFP2-Maskenpflicht bestehen.

Das Land Baden-Württemberg hat in seiner neuen Corona-Verordnung eine Veränderung der FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV festgelegt. So muss ab Sonntag, den 3. April mindestens eine medizinische Maske beim Benutzen von Bus und Bahn getragen werden. Die Regelung greift jedoch nicht für das gesamte bodo-Verbundgebiet. Die bayerische Coronaverordnung sieht weiterhin vor, dass im ÖPNV eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht.

Die 3G-Nachweispflicht wurde bereits zum 19. März 2022 verbundweit abgeschafft.

Die Regelungen gelten bis auf Weiteres. Erwartet werden neue Regelungen ab Anfang Mai.

Ausnahmen

  • Kinder unter 6 Jahren sind grundlegend von der Maskenpflicht ausgenommen.
  • Von der Maskenpflicht befreit sind zudem Menschen, denen aus z.B. gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Ein entsprechender Nachweis muss hier mitgeführt werden.
  • Im bayerischen Verbundgebiet (Landkreis Lindau) gilt zudem, dass Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen müssen.
  • Im Fernverkehr ist das Tragen einer medizinischen Maske bundesweit ausreichend.

Weitere Informationen auch im Web unter www.bodo.de im Bereich Serviceportal sowie auf den offiziellen Webseiten der baden-württembergischen bzw. bayerischen Landesregierungen.

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