Zu Ostern bekommen Kinder oft ein neues oder sogar ihr erstes Fahrrad geschenkt. Damit der Nachwuchs daran Freude hat und vor allem sicher im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte man einige Punkte beachten. Der Automobilclub KS e.V. gibt Tipps für die Auswahl des richtigen Fahrrads.

Sofern das Wetter mitspielt, beginnt zu Ostern auch wieder die Fahrradsaison. Und egal, ob das Radeln erst erlernt werden muss, Familienausflüge geplant sind oder das Rad für den Schulweg und die Freizeit als  Fortbewegungsmittel genutzt wird, gilt: Das Fahrrad muss die für das Kind passende Größe haben. Kleinere Wachstumsschübe der Sprösslinge lassen sich mit dem Verstellen des Sattels ausgleichen; wächst das Kind aber deutlich mehr, ist der Umstieg auf ein größeres Rad notwendig. „Ein Kind, das mit einem deutlich zu kleinen oder zu großen Fahrrad unterwegs ist, fährt oft wackelig und damit unsicher. Hier sollten Eltern immer im Auge behalten, ob die aktuelle Fahrradgröße noch ausreichend ist“, erläutern die Verkehrssicherheitsexperten des Automobilclub KS e.V.

Das richtige Rad
Zwar gibt es Anhaltspunkte, in welchem Alter welche Rahmengröße passend sein dürfte, dies sind jedoch nur Richtwerte. Ausschlaggebend sind die tatsächliche Größe und vor allem die Schrittlänge des Kindes. Idealerweise sitzt das Kind auf dem neuen Zweirad zunächst Probe. Bei der richtigen Radgröße sollten die Ballen der Füße den Boden berühren können. Bei absoluten Fahrradanfängern ist es im Sinne eines höheren Sicherheitsgefühls entscheidend, mit beiden Füßen komplett auf dem Boden stehen zu können. Professionelle Beratung diesbezüglich gibt es im Fachhandel. Und egal, ob es ein neues oder gebrauchtes Rad wird: Aus Sicherheitsgründen sollte stets auf höchste Qualität gesetzt werden. Mit dem TÜV-Siegel etwa können sich Eltern darauf verlassen, dass das Rad vor allem in puncto Sicherheit strengste Kriterien erfüllt, etwa was die Belastungsfähigkeit des Rahmens angeht.

Verkehrssichere Fahrradausstattung
Ist die richtige Größe gefunden, sollte das Rad eine Liste mit weiteren Kriterien erfüllen. Denn es muss – und das gilt für Kinder- und Erwachsenenräder gleichermaßen – straßenverkehrstauglich sein, also der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Mit am wichtigsten sind hier die Bremsen.

Die StVZO gibt vor, dass Fahrräder zwei voneinander unabhängige Bremsen haben müssen. Hier ist zu
beachten, dass Kinder generell besser mit der intuitiver zu bedienenden Rücktrittbremse zurechtkommen, die heutzutage nur noch selten bei Erwachsenenrädern zu finden ist. Zudem muss jedes Fahrrad mit einer helltönenden Glocke ausgestattet sein. Die Fahrradbeleuchtung (Dynamo oder Batterielicht) muss aus einem weißen Frontscheinwerfer und einem roten Rücklicht bestehen. Um die Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu erhöhen, sind Reflektoren notwendig: ein weißer vorne, ein roter hinten sowie Speichenreflektoren oder Reflektorstreifen an den Reifen. Auch die Pedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet und zudem rutschfest sein. Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll für Kinderräder  sind darüber hinaus ein Kettenschutz sowie ein ergonomischer Sattel und ergonomischer Lenker, idealerweise mit rutschfesten Griffen.

Überlebenswichtig: der Helm
„Darüber hinaus raten wir dringend zum Tragen eines Helms, auch wenn es keine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt. Hier appellieren wir vor allem an die Eltern, mit gutem Beispiel voranzugehen, damit es für die Kinder zur Selbstverständlichkeit wird, bei Fahrten mit dem Rad immer einen Helm zu tragen“, empfiehlt der Automobilclub KS e.V. Denn auch wenn die Nutzung eines Helms einen Unfall als solchen nicht verhindert, so lassen sich dadurch doch – teils schwere – Kopfverletzungen verringern oder verhindern. Gerade Kinder, deren Verkehrskompetenz, motorische Fähigkeiten und Gleichgewichtssinn noch nicht vollständig ausgebildet sind, sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr und müssen besonders geschützt werden. „Das sollten sich auch Autofahrer immer wieder vergegenwärtigen und Rücksicht auf die Kleinen nehmen sowie entsprechend vorsichtig fahren“, resümiert der KS.

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit mehr als 700.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik. Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen -, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

Mehr Infos: www.ks-auxilia.de/automobilclub

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Uhlandstr. 7
80336 München
Telefon: +49 (89) 53981-0
Telefax: +49 (89) 53981-250
http://www.automobilclub.de

Ansprechpartner:
Isabella Finsterwalder
Telefon: +49 (8095) 870223
E-Mail: finsterwalder@die-pressefrau.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel