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  • EU-Institutionen erzielen Einigung beim wegweisenden Gesetz über digitale Dienstleistungen und beschränken die Macht dominanter Technologieplattformen sowie wie Verbreitung illegaler Inhalte im Netz
  • Wichtige finale Änderungen begrenzen Belastungen für digitale KMU

Das Gesetz über digitale Dienstleistungen (Digital Services Act – DSA) wurde am vergangenen Samstag von den EU-Institutionen angenommen: Nach vergleichsweise zügigen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament, der Rat der EU und die Europäische Kommission auf die wichtigsten Grundsätze geeinigt. Mit dieser Einigung wird der DSA voraussichtlich im September verabschiedet werden und spätestens 2024 wirksam.

Der DSA ersetzt die E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000, die sicherstellte, dass Hosting-Provider, Online-Marktplätze und andere Arten von Plattformen nicht für die von ihnen bereitgestellten Inhalte verantwortlich gemacht werden können. Der DSA aktualisiert nun diese Regel: Sie zielt darauf ab, Anbieter digitaler Dienste für illegale Produkte und Inhalte haftbar zu machen, wobei die wichtigsten Grundsätze der E-Commerce-Richtlinie (begrenzte Haftung, Verbot der allgemeinen Überwachung, Herkunftslandprinzip) beibehalten werden.

KMU von bürokratischen Verpflichtungen auf der letzten Meile ausgenommen
Während der Verhandlungen hatte das Europäische Parlament stärkere Verpflichtungen auch für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehen. Insbesondere hatten die Abgeordneten in das Gesetz die Verpflichtung für KMU aufgenommen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um von einigen der Bestimmungen (Art. 16) befreit zu werden und nachzuweisen, dass sie kein „erhebliches Systemrisiko“ darstellen. Dieser Ansatz wurde schließlich revidiert. „Wir freuen uns, dass sich die EU-Institutionen auf den ursprünglichen, von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Rechtstext geeinigt haben. Es ist wichtig, dass kleine Unternehmen standardmäßig von einigen der Bestimmungen ausgenommen sind und keine bürokratischen Verfahren durchlaufen müssen, um eine Ausnahme zu beantragen“, sagte Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). Außerdem scheinen sich die Institutionen auf zusätzliche Ausnahmen für KMU geeinigt zu haben, z. B. von einigen der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, die in einem neuen Abschnitt 3a des Textes formuliert sind.

Wie wird sich der DSA auf die digitale Welt auswirken?
Der BITMi begrüßt das Gesetz über digitale Dienste als wichtiges Regelwerk für den digitalen Raum. Jetzt kommt es auf eine gute und praktikable Umsetzung des Gesetzes an. Entscheidend ist aus Sicht des BITMi, mögliche unbeabsichtigte Folgen des DSA im Auge zu behalten und das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer digitaler Akteure, einschließlich Start-ups, zu stärken. „Die innovative, mittelständische Digitalwirtschaft ist unsere Chance, die dominierenden Plattformen herauszufordern und bessere Online-Dienste anzubieten. Der DSA muss sicherstellen, dass wir digitale KMU nicht einschränken, sondern ihnen helfen zu wachsen und innovativ zu sein“, erklärte BITMi-Präsident Grün.

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