Die Anordnung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots ist auch bei einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt mit einem E-Scooter rechtmäßig. Denn das Fahren mit einem E-Scooter berge ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte, das beim Fahren unter Drogeneinfluss noch gesteigert sei. Dies entschied laut ARAG Experten das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken, wonach es allerdings auf die konkreten Umstände der jeweiligen Fahrt ankomme (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21).

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